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Erste übergreifende Fachbereichskonferenz der Eingliederungshilfe

Die Reform der Eingliederungshilfe wird seit Jahren diskutiert und spätestens mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat dieser Prozess neuen Schwung bekommen. Hinzu kommen die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die den Bund stärker in die finanzielle Verantwortung nehmen möchte. Aus diesem Grund fand am 19. April 2013 die erste übergreifende Fachbereichskonferenz des Landesverbands statt. Eingeladen waren alle Mitgliedsorganisationen, die in der Eingliederungshilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Beratung und Begegnung Angebote zur Teilhabevorhalten.

Ob Beschlüsse der ASMK oder die UN-BRK, die Tendenz in beiden Grundlagenpapieren geht klar in Richtung des personenzentrierten Ansatzes - der Mensch mit seinen Fähigkeiten und Bedarfen muss im Mittelpunkt stehen. Dabei gewinnt ein Begriff zunehmend an Bedeutung, der zum künftigen Prüfkriterium für die Qualität der Angebote und Dienstleistungen werden wird: Inklusion. Die Fachbereiche der Eingliederungshilfe sehen sich daher mit neuen Anforderungen konfrontiert, die eigenes Handeln in Frage stellen und neue Ansätze für bestehende Angebote und Strukturen fordern. Für den PARITÄTISCHEN Sachsen ergibt sich vor diesem Hintergrund ein verstärkter Bedarf fachbereichsübergreifenden Agierens.

„Bereits im Vorfeld der Veranstaltung war mir aufgefallen, dass sehr unterschiedliche Kenntnisse zum Thema Inklusion und den daraus entstehenden Anforderungen an die eigene Einrichtung oder den eigenen Dienst bestehen“, stellt Roland Frickenhaus, Referent für Stationäre Eingliederungshilfe/Werkstätten, Psychiatrie und Sucht im PARITÄTISCHEN Sachsen, fest. „Deshalb war mir wichtig, im ersten Teil der Fachbereichskonferenz jene Faktoren aufzuzeigen, die auf diesen Entwicklungsprozess der Eingliederungshilfe einwirken.“ Sein Vortrag über die UN-BRK und die Beschlüsse der ASMK brachte die Anwesenden auf einen gemeinsamen Wissenstand. Zudem informierte er über die Pläne für ein Bundesleistungsgesetz und seine möglichen Auswirkungen auf die bestehende Sozialgesetzgebung.

Im zweiten Veranstaltungsteil diskutierten die über 70 Teilnehmenden in World Cafés die Einzelaspekte des Reformprozesses. Themen waren beispielsweise Menschen mit besonderem Hilfebedarf, ältere Menschen mit Behinderungen, das Persönliche Budget, die ASMK-Beschlüsse, die UN-BRK und das Pflegeneuausrichtungsgesetz. Es wurde deutlich spürbar, wie tief einige Veränderungen greifen könnten und welche Fragen und Lösungswege auf die Beteiligten zukommen. Die Diskussionen entwickelten sich derart lebhaft und umfassend, dass dem Redebedarf spontan mehr Raum eingeräumt wurde und es im Ergebnis zu interessanten fachbereichsübergreifenden Impulsen zwischen den Praktikern der Eingliederungshilfe kam.

Insgesamt bewerteten die Teilnehmenden die Veranstaltung als einen richtigen Ansatz, um sich dem Reformprozess zu nähern. Auch Roland Frickenhaus sieht sich bestätigt: „Ich freue mich, dass so viele Träger unser Angebot genutzt haben. Die Akteure der Eingliederungshilfe können nur gemeinsam die Reformbestrebungen meistern. Das ist auch allen Teilnehmenden bekannt. Gerade die Eingliederungshilfe ist gefordert, den Begriff Inklusion mit Leben zu füllen.“ Der Landesverband sieht es als seine zentrale Aufgabe, diese Entwicklungen unterstützend zu begleiten. Dies gelte auch über die Eingliederungshilfe hinaus.

Weitere Artikel zum Thema Inklusion erscheinen auch in den Landesseiten der Ausgabe 3/2013 des Verbandsmagazins "Der PARITÄTISCHE".