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Fachbereichskonferenz ambulante Pflege befasst sich mit PSG II und Hospizversorgung

Zuhörende der Fachbereichskonferenz ambulante Pflege des Paritätischen Sachsen in Dresden

Fachbereichskonferenz ambulante Pflege des Paritätischen Sachsen in Dresden

Aktuelle Reformen bringen für die Pflege weitreichende Veränderungen mit sich. Auf der Fachbereichskonferenz ambulante Pflege standen daher am 11. November 2015 das Pflegestärkungsgesetz II (PSG 2) und das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz-Gesetz) im Mittelpunkt.

Verantwortliche Mitarbeiter(innen) von mehr als 50 ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen folgten der Einladung des Fachreferates Altenhilfe, um sich über die bevorstehenden Auswirkungen der Gesetzesänderungen zu informieren.

Hospiz- und Palliativversorgung gewinnt an Bedeutung

Zum Veranstaltungsauftakt stellte Simone Schulz, Hospizkoordinatorin im Freien Hospizverein Erzgebirgsvorland e.V., die Arbeit ambulanter Hospizdienste vor. Gute Betreuung und Begleitung in der eigenen Häuslichkeit brächten sowohl für die Betroffen selbst aber auch deren Angehörige Entlastung in einer ohnehin schweren Zeit. Damit dies gut gelingen kann, verwies die Hospizkoordinatorin auf die notwendige Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Hospiz- und Palliativarbeit. 

Claudia Österreicher, Referentin für Altenhilfe im Paritätischen Sachsen erläuterte anschließend die ab 2016 geltenden Änderungen des neuen Hospiz-Gesetzes, das kurz zuvor im Bundestag verabschiedet worden war. Dabei hob sie besonders die Bedeutung der ambulanten Dienste im palliativen Netzwerk und Auswirkungen für die ambulanten Dienste hervor. Diese müssten sich künftig darauf einstellen, dass die einzelnen Leistungen zur allgemeinen ambulanten palliativen Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege konkretisiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird hierzu noch genaue Richtlinien erlassen, welche Leistungen (z.B. behandlungspflegerische Maßnahmen der Palliativpflege) künftig verordnungsfähig sind.

PSG II wirkt sich auf ambulante Dienste aus

Den Hauptteil der Fachbereichskonferenz bildeten die umfassenden Informationen zu den derzeit geplanten Änderungen des PSG II, welches ab 2016 in Kraft treten soll. Eine anschließende Frist bis 2017 bietet Spielraum für alle nötigen Umstellungen. Kern des PSG II ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der einen Paradigmenwechsel in der Pflege markieren wird. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eine stärker personenzentriete und bedarfsgerechtere Pflege ermöglichen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Umstellung auf ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie der Wechsel von drei Pflegestufen zu künftig fünf Pflegegraden. Gemeinsam mit Matthias Steindorf, Referent Entgelte und Altenhilfe im Paritätischen Sachsen, stellte Claudia Österreicher die geplanten Änderungen im Überblick dar und thematisierte dabei die Auswirkungen auf die ambulante Pflege. Als deutlichste Veränderung benannten die Referenten beispielsweise die neue Definition von  Pflegebedürftigkeit im direkten Zusammenhang mit dem neuen Begutachtungsassessment sowie die veränderten Leistungsbeträge und rechtlichen Regelungen in den einzelnen Pflegegraden. Anschließend diskutierten die Beteiligten mögliche Auswirkungen auf die eigene Praxis und noch offene Fragen wurden weitgehend geklärt. Neben fortwährenden Informationen für die Mitgliedsorganisationen werden durch den Paritätischen Sachsen ab 2016 auch Weiterbildungsangebote zur praktischen Umsetzung  angeboten. 

Abschließend informierten die Fachreferenten u.a. über die Umsetzung des Entbürokratisierungsprojektes in der Pflegedokumentation, zum geplanten Pflegeberufegesetz, zum Referentenentwurf für die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten sowie über die Arbeitsstände aus den verschiedenen Gremien.

Die nächste Fachbereichskonferenz ist für den 11. Mai 2016 in Dresden geplant. 

Kontakt:

Claudia Österreicher
Tel.: 0351/ 49 166 17
E-Mail: claudia.oesterreicher@parisax.de