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Freie Schulen: Neuer Gesetzentwurf sieht unverhältnismäßige Kontrollen vor - Klagen vorprogrammiert

 

 

(Dresden) Der Paritätische Sachsen lehnt die im Gesetzentwurf für die

freien Schulen formulierte Ausweitung von Kontrollen ab. Die

vorgeschlagenen Regelungen stellen aus Sicht des Verbandes einen nicht

hinnehmbaren Eingriff in die Eigenständigkeit der Träger dar und

widersprechen der angestrebten Gleichrangigkeit.

„Der vorliegende Gesetzentwurf für die Freien Schulen beinhaltet

weitreichende Eingriffe in die Eigenständigkeit der Schulen. Diese

Ausweitung von Kontrollen ist nicht hinnehmbar und würde absehbar Klagen

nach sich ziehen“, warnt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des

Paritätischen Sachsen.

In der gesetzlichen Neufassung finden sich zusätzliche Kontrollen,

die den Datenschutz gefährden, Zugänge gegen den Willen des Trägers

vorsehen und überbordende Dokumentationsansprüche stellen. Die

Regelungen gehen über den Rahmen hinaus, der für den ordnungsgemäßen

Schulbetrieb notwendig ist.

„Transparenz und Sicherung der Schulqualität ist richtig und wichtig.

Das gewährleisten die bereits bestehenden Regelungen zur Überprüfung

von Schulen in freier Trägerschaft umfänglich. Daher stellen wir uns

gegen die hier vorgesehenen Eingriffe in die Gestaltungshoheit der

Träger. Ein Festhalten an diesen Regelungen zieht unweigerlich neue

Konflikte nach sich, die unnötig sind. Vielmehr sollte die Energie zur

Weiterentwicklung sächsischer Schulbildung verwendet werden, anstatt

eine neue Kultur des Misstrauens zu etablieren“, sagt der

Landesgeschäftsführer.

Hintergrund: Bezugnehmend auf Artikel 102 der

Sächsischen Verfassung stellte der Verfassungsgerichtshof am 15.

November 2013 fest, dass Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft

gleichrangig zu behandeln sind. Er erteilte dem Gesetzgeber den Auftrag,

bis eine entsprechende gesetzliche Regelung umzusetzen. Die Neufassung

des Gesetzes zu Schulen in Freier Trägerschaft wird Anfang März dem

sächsischen Kabinett vorgelegt und geht anschließend ins

parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Freien Schulen kritisierten

zudem mehrfach die fehlende Verfassungskonformität der gesetzesvorlage.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit

mehr als 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der

freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. Sachsenweit betreiben die

Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im

Sozial- und Bildungsbereich, so z.B. 21 Freie Schulen.

Presseanfragen:
Thomas Neumann (Pressesprecher, Der Paritätische Sachsen)
Tel: 0351/ 49 166 54
E-Mail: Thomas.Neumann@parisax.de