(Dresden) Der Paritätische Sachsen lehnt die im Gesetzentwurf für die
freien Schulen formulierte Ausweitung von Kontrollen ab. Die
vorgeschlagenen Regelungen stellen aus Sicht des Verbandes einen nicht
hinnehmbaren Eingriff in die Eigenständigkeit der Träger dar und
widersprechen der angestrebten Gleichrangigkeit.
„Der vorliegende Gesetzentwurf für die Freien Schulen beinhaltet
weitreichende Eingriffe in die Eigenständigkeit der Schulen. Diese
Ausweitung von Kontrollen ist nicht hinnehmbar und würde absehbar Klagen
nach sich ziehen“, warnt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des
Paritätischen Sachsen.
In der gesetzlichen Neufassung finden sich zusätzliche Kontrollen,
die den Datenschutz gefährden, Zugänge gegen den Willen des Trägers
vorsehen und überbordende Dokumentationsansprüche stellen. Die
Regelungen gehen über den Rahmen hinaus, der für den ordnungsgemäßen
Schulbetrieb notwendig ist.
„Transparenz und Sicherung der Schulqualität ist richtig und wichtig.
Das gewährleisten die bereits bestehenden Regelungen zur Überprüfung
von Schulen in freier Trägerschaft umfänglich. Daher stellen wir uns
gegen die hier vorgesehenen Eingriffe in die Gestaltungshoheit der
Träger. Ein Festhalten an diesen Regelungen zieht unweigerlich neue
Konflikte nach sich, die unnötig sind. Vielmehr sollte die Energie zur
Weiterentwicklung sächsischer Schulbildung verwendet werden, anstatt
eine neue Kultur des Misstrauens zu etablieren“, sagt der
Landesgeschäftsführer.
Hintergrund: Bezugnehmend auf Artikel 102 der
Sächsischen Verfassung stellte der Verfassungsgerichtshof am 15.
November 2013 fest, dass Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft
gleichrangig zu behandeln sind. Er erteilte dem Gesetzgeber den Auftrag,
bis eine entsprechende gesetzliche Regelung umzusetzen. Die Neufassung
des Gesetzes zu Schulen in Freier Trägerschaft wird Anfang März dem
sächsischen Kabinett vorgelegt und geht anschließend ins
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Freien Schulen kritisierten
zudem mehrfach die fehlende Verfassungskonformität der gesetzesvorlage.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit
mehr als 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der
freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. Sachsenweit betreiben die
Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im
Sozial- und Bildungsbereich, so z.B. 21 Freie Schulen.
Presseanfragen:
Thomas Neumann (Pressesprecher, Der Paritätische Sachsen)
Tel: 0351/ 49 166 54
E-Mail: Thomas.Neumann@parisax.de