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Freie Schulen: Neues Gesetz ist ein erster Schritt in Richtung Gleichrangigkeit

(Dresden) Der Paritätische Sachsen bewertet das neue Gesetz zu den Freien Schulen in Sachsen als einen ersten Schritt in Richtung Gleichrangigkeit. Bei der Finanzierungsfrage besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf. Die Träger bleiben auf bis zu 30 Prozent ihrer Kosten sitzen.

„Die klar formulierte Gleichrangigkeit freier und staatlicher Schulen in Paragraf 1 des neuen Gesetzes ist ein wichtiges Signal an die freien Schulträger in Sachsen. Nun muss diese Gleichrangigkeit auch in der Praxis gelebt werden. Sachsens Bildungslandschaft kann hierbei nur gewinnen“, so Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, zum heute im Landtag zur Debatte stehenden Gesetz zu den Freien Schulen.

Kritisch merkt der Landesgeschäftsführer dagegen an: „Wie schnell diese Gleichrangigkeit jedoch an ihre Grenzen stößt, sieht man bei der Finanzierung der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft. So erhalten freie Grundschulen und Oberschulen nur rund 70 Prozent der Finanzierung staatlicher Schulen. Bei Gymnasien sind es etwa 81 Prozent. Schulträger stehen nun vor der Wahl, entweder ihre Lehrer vernünftig zu bezahlen oder angemessen in die Ausstattung zu investieren. So bleibt Schulgeld mit der aktuellen Regelung leider eine entscheidende Finanzierungsquelle. Obwohl staatliche Aufgaben erfüllt werden! Das Gesetz erfüllt diesbezüglich nicht die Erwartungen.“ Die Finanzierung sei in den kommenden Jahren dringend weiterzuentwickeln.

Das neue Gesetz kann aus Sicht des Paritätischen Sachsen als eine Etappe auf dem Weg in eine gemeinsame sächsische Schullandschaft verstanden werden. „Das Kultusministerium ist gefordert, die Verbindungen zwischen freien und staatlichen Schulen zu stärken. Die Gleichrangigkeit muss sich künftig in einem engeren Miteinander beider Systeme widerspiegeln. Zu lange sind die Potentiale dieser Zusammenarbeit verschenkt worden. Das haben Vertreter freier und staatlicher Schulen mehrfach geäußert“, sagt Richter mit Blick auf die künftigen schulpolitischen Anforderungen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit rund 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. In den Mitgliedsorganisationen sind ca. 36.000 hauptamtliche und etwa 12.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) tätig. Sachsenweit betreiben die Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Bildungsbereich. Darunter auch 21 Schulen in freier Trägerschaft.

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