Kontaktaufnahme

Informationsveranstaltungen: Wie beantrage ich für das Jahr 2020 Fördermittel beim GKV?

Die regionalen Selbsthilfekontaktstellen bieten in Zusammenarbeit mit Herrn Tschirch als Vertreter der AOK Sachsen Informationsveranstaltungen zur kassenartübergreifenden Pauschalförderung ab 01.01.2020 an. Es wird Raum und Zeit für Rückfragen zu den Antragsformularen geben

 

Veranstalter ist die regionale verantwortliche Selbsthilfekontaktstelle im Rahmen ihrer Betreuungs-und Servicesaufgaben nach § 20h SGB V im Freistaat Sachsen. Gesprächsgegenstand ist die kassenartübergreifende Pauschalförderung ab 01.01.2020 im Freistaat Sachsen. Mit folgenden Kernelementen:  

  • Aktuelle gesetzliche Entwicklung zum § 20h SGB V
  • Stärkung Pauschalförderung versus Projektförderung
  • Verteilungsquote: 70% kassenartübergreifende Pauschalförderung und 30% Kassenindividuelle Projektförderung
  • Vorstellung des „neuen“ Förderantrages 2020 für die kassenartübergreifende Pauschalförderung
  • Eventuelle Fragen von Anwesenden oder Selbsthilfegruppenleiter*innen
  • Gesamtzeitdauer grundsätzlich 120 Minuten

Termine siehe Anhang. Zusatztermin: Mittwoch, den 11. Dezember 2019, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr