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Praxisleitfaden zum Umgang mit Diskriminierung in Schulen erschienen

Plötzlicher Leistungsabfall von Schüler*innen oder spontane Verhaltensauffälligkeiten lösen bei Lehrer*innen und Eltern oft die Frage nach dem „Warum?“ aus. Die Gründe können vielschichtig sein. Eine mögliche Ursache sind Diskriminierungserfahrungen in der Schule. Diskriminierung kann dabei von Mitschüler*innen wie von Lehrer*innen ausgehen und weitreichende Folgen für die Betroffenen haben.

Der Praxisleitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ gibt Anregungen, dem sensiblen Thema Aufmerksamkeit zu geben. Er wurde 2018 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes herausgegeben.

Neben Erläuterungen zu Formen der Diskriminierung sowie Risiken an Schulen gibt der Leitfaden Anstöße, Diskriminierungen aktiv zu begegnen und arbeitet dabei mit vielen Praxisbeispielen.

Bei der Beschreibung von Diskriminierungsrisiken an Schulen nimmt der Leitfaden in erster Linie die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützten Merkmale in den Blick und benennt folgende:

  • „Rassistische Diskriminierung/ethnische Herkunft“
  • „Religion/Weltanschauung“
  • „Geschlecht/Geschlechtsidentität sowie sexuelle Identität/ Diskriminierung von LSBTIQ*-Personen“ („Die Abkürzung LSBTI umfasst lesbische (L), schwule (S), bisexuelle (B), trans* (T) und inter* (I) Menschen. In manchen Kontexten wird die Abkürzung noch um den Buchstaben Q ergänzt: Dieser steht für queere Menschen.“ (S. 32))
  • „Behinderung“ (S. 10f)

Zum Umgang mit Diskriminierung werden vier Handlungsebenen vorgeschlagen:

  •  „Diskriminierung identifizieren und aufdecken
  • Prävention von Diskriminierung
  • Intervention bei Diskriminierung
  • Institutionalisierung von Maßnahmen gegen Diskriminierung“ (S. 17)

Hinschauen

Auf der Handlungsebene „Diskriminierung identifizieren und aufdecken“ wird beispielsweise vorgeschlagen, eine Schüler*innenbefragung durchzuführen oder verwendete Unterrichtmaterialien auf diskriminierende Inhalte zu untersuchen. Der Praxisleitfaden formuliert dazu mögliche Fragestellungen, die genutzt werden können. (vgl. S. 17ff)

Vermeiden

Im Abschnitt „Prävention von Diskriminierung“ wird unter anderem vorgeschlagen, Workshops für Schüler*innen, aber auch für Lehrer*innen zu Themen der Vielfalt durchzuführen. Auch die Förderung von Vielfalt in der Zusammensetzung der Lehrer*innenschaft, d.h. mit persönlichen Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebenskontexten, kann Diskriminierungen in Schulen vorbeugen. (vgl. S. 20ff)

Handeln

Eine Aktivität auf der dritten Handlungsebene, „Intervention bei Diskriminierung“, kann beispielsweise die Schlichtung von Konflikten durch vorher benannte Streitschlichter*innen aus der Schüler*innenschaft sein. Auch die für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern abrufbare Information über Handlungsmöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen (z.B. Wo finde ich Unterstützung in der Schule oder im Umfeld? Welche Beratungsstellen kann ich nutzen?) ist eine Strategie der Intervention. (S. 25ff)

Verankern

In der Handlungsebene „Institutionalisierung von Maßnahmen gegen Diskriminierung“ wird unter anderem vorgeschlagen, eine*n feste*n Ansprechpartner*in für das Thema Antidiskriminierung zu benennen. Dies kann etwa Teil der Aufgabe eines Vertrauenslehrers/einer Vertrauenslehrerin sein. (vgl. S. 28ff)

Letztendlich entsteht durch die Bearbeitung der vier Handlungsebenen ein Konzept zum Umgang mit dem Thema Diskriminierung. Der Praxisleitfaden fasst mögliche Bausteine für ein solches Konzept noch einmal in knapper und übersichtlicher Form auf der Seite 31 zusammen.

Ohne Diskriminierungserfahrungen sind Schüler*innen und auch Lehrer*innen in der Lage, sich besser auf den schulischen Alltag zu konzentrieren und gleichberechtigt am gemeinschaftlichen Miteinander teilzuhaben. Diskriminierung als Ursache für Konflikte oder Verhaltensänderungen in den Blick zu nehmen, ist dabei ein erster wichtiger Schritt.

Liegt ein Antidiskriminierungskonzept vor, kann schneller auf aktuelle Fälle reagiert bzw. Diskriminierung präventiv begegnet werden. Der Praxisleitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden.“ gibt dazu Anregungen.

Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen können sich zudem durch die Paritätische Fach- und Informationsstelle für interkulturelle Öffnung und Diversität (PariFID)“, z.B. bei der Erstellung eines Diversitätskonzeptes oder bei der Teamentwicklung, unterstützen lassen.

Der Praxisleitfaden

Antidiskriminierungsstelle des Bundes Hg. (2018): Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden. Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule., Berlin.

Abrufbar unter:

www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Leitfaden_Diskriminierung_an_Schulen_erkennen_u_vermeiden.html

 

„PariFID – Paritätische Fach- und Informationsstelle für interkulturelle Öffnung und Diversität“ 1

Claudia Kühnel-Kalamorz                                                

Projektkoordinatorin Interkulturelle Öffnung und Diversität
Telefon: 0351 - 491 66 68 (Di-Mi)
Telefon: 0341 – 200 696 16 (Do-Fr)                                                

E-Mail: Claudia.Kuehnel-Kalamorz(at)parisax.de

Nicole Börner

Projektkoordinatorin Interkulturelle Öffnung und Diversität
Telefon: 0351 - 491 66 67

E-Mail: Nicole.Boerner(at)parisax.de

 

1„Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.“