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Update: SMK teilt Sichtweise zur Finanzierung des Mehraufwandes für die Aufnahme ukrainischer Schüler*innen an freien Schulen nicht - Wie weiter?

Um den zusätzlichen Personalbedarf im Bereich Pädagogik und Verwaltung zu decken, schlug der Paritätische Sachsen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) eine pauschale Erhöhung des Schülerausgabensatzes für ukrainische Schüler*innen um jeweils 95€ pro Monat vor. Dies wurde vom SMK abgelehnt.

In einem erneuten Vorschlag formulierten wir: An „Schulen in freier Trägerschaft für alle ukrainischen Schüler*innen resp. integrativ beschulten Schüler*innen mit Flucht-/Einwanderungsgeschichte den erhöhten Schülerausgabensatz der Vorbereitungsklassen bzw. DaZ-Klassen auszuzahlen, dies rückwirkend ab Schuleintritt. Die Auszahlungsdauer dieses erhöhten Satzes könnte sich an der Laufzeit des erweiterten schulischen Integrationskonzeptes orientieren.“ Dieses sieht aktuell auch eine integrative Beschulung von Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen vor. Auch hier sah das Ministerium keine Möglichkeit einer pauschalen Erhöhung der Kostensätze.

Im Gespräch wies das SMK auf die Möglichkeit der Bildung von Vorbereitungsklassen hin. Dies könne ggf. auch schulübergreifend geschehen z.B. wenn nur wenige Schüler*innen an einem Standort aufgenommen wurden. Hier besteht zumindest die Chance notwendigen Deutschunterricht finanziell abzusichern.

Wir fragten noch einmal nach, welche Kriterien für die Bildung von Vorbereitungsklassen an Schulen in freier Trägerschaft gelten.

Das SMK gab uns folgende Aspekte zur Antwort:

  • Schulen in freier Trägerschaft sind an keine gesonderten Bedingungen bei der Bildung von Vorbereitungsklassen (DaZ-Klassen) gebunden
  • Die Laufzeit sollte im Regelfall 1,5 Jahre pro Schüler*in in einer Vorbereitungsklasse nicht überschreiten. In Einzelfällen ist dies dennoch möglich.
  • Ziel des Lernens in Vorbereitungsklassen ist die perspektivische Beschulung in Regelklassen.

Zur Orientierung kann der gültige Lehrplan Vorbereitungsgruppen/Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen Deutsch als Zweitsprache dienen.

Die Meldung von Schüler*innen in Vorbereitungsklassen (DaZ-Klassen) erfolgt an das LaSuB. Ein erhöhter Schülerausgabensatz sollte somit gezahlt werden.

Aktuell läuft noch eine Anfrage ans SMK bezüglich ggf. notwendiger Nachweise zur personellen Ausstattung der Vorbereitungsklassen. Eine Antwort steht derzeit noch aus.

Kontakt:

Nicole Börner (Referentin Bildung)
Tel.: 0351 – 828 71 152

E-Mail: nicole.boerner@parisax.de