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12-04-25 PM GV Hartz 4

Als schallende Ohrfeige fr die Bundesregierung bezeichnete der Parittische Wohlfahrtsverband heute den Beschluss des Berliner Sozialgerichtes, wonach die Regelstze in Hartz IV verfassungswidrig seien. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelstze vorzunehmen und nicht erneut darauf zu warten, bis sie vom Bundesverfassungsgericht dazu verurteilt wird.

Der Verband sieht sich durch den Beschluss des Berliner Sozialgerichts in seiner Auffassung besttigt, wonach die Regeltze in Hartz IV 2010 und 2011 trickreich und willkrlich kleingerechnet worden seien, um keine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungen vornehmen zu mssen. Es ist ein Armutszeugnis fr diese Politik, sich von einem Gericht erneut den Vorwurf gefallen lassen zu mssen, auf Kosten der rmsten gegen die Verfassung zu verstoen erklrte Hauptgeschftsfhrer Ulrich Schneider in Berlin. Es sei nun an der Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen und endlich Berechnungen anzustellen, die ohne statistische Tricks und lebensfremde Abstriche fr Ausgaben des tglichen Bedarfs auskommen. Insbesondere der statistische Schrotthaufen zur Berechnung der Kinderregelstze sei dringend abzurumen, mahnt Schneider. Alles was die Bundesregierung fr eine bedarfsgerechte und verfassungskonforme Berechnung der Regelstze fr Erwachsene braucht, steht mit unseren Gutachten lngst zur Verfgung. Es geht hier allein um den politischen Willen. Nach den Berechnungen des Verbandes wrde ein verfassungskonformer Regelsatz bei 420 Euro liegen.

Der Beschluss des Berliner Sozialgerichts ist der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klrung der Verfassungsmigkeit der neuen Regelsatzhhe geht. 

Weitere Informationen:
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Der Parittische Gesamtverband

Tel.: 030 - 24636 305
E-Mail:
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