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Arm trotz Arbeit - Aktionswoche warnt vor zunehmender Überschuldung

Pressemitteilung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen

(Dresden) Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege bilanziert zu Beginn der Aktionswoche Schuldnerberatung 2015 die Situation in Sachsen und die Diakonie legt ihren Bericht zur Schuldnerberatung 2015 vor

„9,31 % der Haushalte in Sachsen (2014) – also fast jeder zehnte ist von Überschuldung betroffen. Das sind knapp 200.000 Haushalte. Und das trotz einer historisch niedrigen Arbeitslosenquote. „Die Frage ist also: Sind hier mehr Jobs oder nur mehr schlechte Jobs entstanden und ersetzen atypische Beschäftigungsverhältnisse zunehmend  unbefristete Normalarbeitsverhältnisse?“, fragt Christian Schönfeld, stellvertretender Vorsitzender der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Sachsen anlässlich der Liga-Pressekonferenz zur Situation der Schuldnerberatung in Sachsen.

„Rund jede vierte Arbeitskraft in Deutschland, also mehr als 8 Millionen Menschen, sind im Niedriglohnsektor beschäftigt. Damit rangiert Deutschland laut einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeit- und Berufsforschung (IAB) unter 17 europäischen Ländern auf Platz zwei der Niedriglohnquoten-Rangliste, hinter Litauen. Daran hat auch die Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde – wohlgemerkt brutto – seit Januar 2015 nichts geändert. Gerade für Familien mit Kindern ist der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht existenzsichernd. Sie müssen ihr Einkommen mit Grundsicherungsleistungen aufstocken.“

Schönfeld weiß, dass ein Viertel der Ratsuchenden in den Schuldnerberatungsstellen sogenannte „Aufstocker“ sind und wie schnell bereits kleine Krisen oder unvorhergesehene Ereignisse das fragile finanzielle Gebäude der Haushalte ins Wanken bringen. „Überschuldung, also wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und Rechnungen zu begleichen, ist dann schnell passiert. Das macht den Betroffenen enormen Stress und psychischen Druck. Oft genug leidet auch ihre Gesundheit. Die kritische Lebenssituation belastet Partnerschaften und Familien und stört eine gesunde Entwicklung betroffener Kinder!“

Daher macht die Aktionswoche Schuldnerberatung 2015 (15.-19.Juni 2015) den Zusammenhang von prekärer und atypischer Beschäftigung und Überschuldung zum Thema. Studien zeigen, dass in Mini-Jobs, bei Leiharbeit, Werkverträgen oder Teilzeitbeschäftigungen oft besonders wenig verdient wird. Nicht nur bieten Mini-Jobs geringe berufliche Perspektiven, den Mini-Jobbern werden häufig grundlegende Arbeitnehmerrechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pausenzeiten und bezahlter Urlaub vorenthalten.

Leiharbeitsverhältnisse werden zudem bereits nach weniger als drei Monaten wieder beendet oder sind so befristet, dass daraus – trotz Beitragszahlung - keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I mehr entstehen. Viele Beschäftigte pendeln daher unmittelbar zwischen prekären Arbeitsverhältnissen und dem SGBII-Leistungsbereich (Hartz-IV).

„Zudem kommt es immer wieder zu gravierenden Problemen, wenn im Jobcenter ergänzende Grundsicherungsleistungen beantragt werden müssen: Erstens müssen sich Betroffene neben Arbeit und Familie dort alle sechs Monate melden – lange Wartezeiten eingeschlossen. Die dann jedesmal neu vorgenommene Pauschalierung der Gelder über 6 Monate hinweg führt immer wieder zu Unter- oder Überzahlung. Wer zu wenig bekommt, muss sechs Monate unter dem Existenzminimum leben, wer zuviel bekommt, muss das Geld zurückzahlen. Das aber ist dann meistens verbraucht, da mit einer Rückzahlung nicht gerechnet wurde und die Summe von 399 Euro plus Kosten der Unterkunft insgesamt zu gering ist,“ sagt Rotraud Kießling, zuständige Referentin der Diakonie Sachsen. Die mit der prekären Beschäftigung einhergehenden Probleme machten sich auch in der Schuldnerberatung bemerkbar: Einkommensschwankungen verhinderten Planungssicherheit und längerfristige Zahlungsvereinbarungen zur Entschuldung. Ständige Übergangszeiten bei wechselnden Arbeitgebern und die Abhängigkeit vom Unterstützungssystem trotz Arbeit führten zu einer starken psychischen Belastung.

Die Forderungen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege sind daher:

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf gemeinnützige Schuldnerberatung müssen auch Beschäftigte haben.
  • Der gesetzliche Mindestlohn muss regelmäßig überprüft werden.
  • Grundsicherungsleistungen müssen entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich korrekt ermittelt werden. Das gilt insbesondere bei der Versorgung von Haushalten mit Energie. Der Anteil für Energiekosten im Regelbedarf war und ist deutlich zu gering angesetzt. Energieschulden sind praktisch vorprogrammiert. Deswegen ist die Ermittlung des Regelbedarfs für Haushaltsstrom gesondert zu ermitteln und zeitnah anzupassen.
  • Auch die Pauschalen für die Heizenergie sind vor Ort oftmals zu niedrig und werden im Einzelfall nicht angepasst. Die Übernahme von Energie- und Heizkosten muss insbesondere bei Überschuldung – entweder in Form eines Darlehens oder als Zuschuss – abgesichert werden.
  • Einmalige Leistungen – wie z. B. für Waschmaschine, Kühlschrank – müssen wieder eingeführt werden.
  • Strukturelle Sicherungen des soziokulturellen Existenzminimums – wie beispielsweise erschwingliche Mieten durch sozialen Wohnungsbau sind dringend wieder einzuführen.
  • Die Verfahren in den Jobcentern müssen für Aufstocker dringend beschleunigt werden: Eigene Sprechzeiten mit schnellen Vorsprachemöglichkeiten und eine zeitnahe Überprüfung der Bescheide müssen ermöglicht werden.
  • Das Beratungsnetz der Schuldnerberatungsstellen muss bedarfsgerecht ausgebaut werden – für Sachsen heißt das, es muss sich verdoppeln.

Den aktuellen Bericht zur Schuldnerberatung 2015 hier herunterladen.

Presseanfragen:

Dr. Adrienne Krappidel, Federführung Liga der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen
Telefon: 0351 84 704-514, E-Mail: adrienne.krappidel@awo-sachsen.de