Kontaktaufnahme

Hartz IV: Geplante Regelsatzanpassung basiert auf willkürlich kleingerechneter Datenbasis

 

 

Als viel zu niedrig kritisiert der Paritätische die nach Medienberichten für 2013 geplante Regelsatzanpassung in Hartz IV um acht Euro. Die Anpassung beruhe auf einer willkürlich kleingerechneten Datenbasis. Die Bundesregierung begehe damit mutwillig einen erneuten Verfassungsbruch, klagt der Verband. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste ein verfassungskonformer Regelsatz mindestens 420 Euro plus einmalige Leistungen betragen.

„Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Regelsatzbedarf in Hartz IV trickreich und willkürlich klein. Es ist ein Skandal, dass sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derart mutwillig ignoriert und lieber einen erneute Rüge riskiert anstatt die Leistungen endlich bedarfsgerecht anzupassen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 9. Februar 2010 die damaligen Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, die Leistungen in einem sachgerechten Verfahren neu zu ermitteln.

Die nach Medienberichten geplante Anpassung der Regelsätze um acht Euro auf 382 Euro zum 1.1.2013 könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Berechnungsgrundlagen statistisch nicht haltbar und die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger im Ergebnis nach wie vor deutlich zu niedrig seien. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste ein verfassungskonformer Regelsatz mindestens 420 Euro plus einmalige Leistungen betragen, um das Existenzminimum abzudecken. „Alles was die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte und verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze für Erwachsene braucht, steht mit unseren Gutachten längst zur Verfügung. Es geht hier allein um den politischen Willen“, so Schneider.

Weitere Informationen:
Gwendolyn Stilling
(Pressesprecherin, Der Paritätische Gesamtverband)
Tel.: 030 - 24636 305
E-Mail: pr@paritaet.org