Rechte und Pflichten von Pflege(fach)kräften - Notwendige Rechtskenntnisse zur Vermeidung von Haftungsansprüchen
Pflegefachkräfte werden im beruflichen Alltag permanent mit den verschiedensten rechtlichen Themen konfrontiert. „… ich stehe mit einem Bein im Gefängnis“ – ist demzufolge eine häufig zu hörende Aussage.
Im Seminar wird an verschiedenen Beispielen diskutiert, inwieweit sich die obige Aussage zumindest relativieren lässt, um selbst im Schadensfall – der sich grundsätzlich nicht völlig ausschließen lässt – die persönliche Haftung zu vermeiden.
Leitungs- und Fachkräfte aus allen Pflege- und Betreuungseinrichtungen
1. Rechte und Pflichten einer Pflegefachkraft
• Begriff der Pflegefachkraft
• Inhalt und Bedeutung einer Stellenbeschreibung
• Grundsätze des Delegationsrechts
• Einbeziehung von Pflegekräften, Schüler*innen und Praktikant*innen in den Arbeitsablauf und deren Befugnisse
• Grundzüge des Haftungsrechts (Straf-, Zivil- und Arbeitsrecht)
2. Einzelne Probleme des Haftungsrechts, Rechte des Pflegepersonals
• Befugnisse einer Pflegefachkraft bei pflegerischen Maßnahmen, Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte (z.B. Thema: Spritzenschein) sowie Pflegekräfte und andere Mitarbeiter
• Umfang und Grenzen des Weigerungsrechts, rechtliche Folgen, Weigerungsrecht (Remonstration)
• Inhalt, Rolle und Bedeutung einer Überlastungsanzeige
• Sonstige relevante Themen des Haftungsrechts nach Interessenlage der Teilnehmenden (z.B. Aufsichts- und Fürsorgepflicht, Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen, Schweigepflicht und Datenschutz)
Vortrag mit Diskussion, Praxisbeispiele, Fallbesprechung
Dr.
Thomas Auerbach
(Dipl.-Jurist)
Mitglieder: 135 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
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26.11.2019
09:00 - 16:00 Uhr |
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle Am Brauhaus 8 01099 Dresden |
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