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Sozialrechtliche Ansprüche von Menschen mit Behinderung - Unter Berücksichtigung der bis dahin anzuwendenden Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten sozialrechtlichen Leistungsansprüchen von Menschen mit Behinderung. Dabei werden sowohl die Neuregelungen im Grundsicherungsrecht, der Pflegeversicherung als auch – entsprechend des Inkrafttretens – die des Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt. Neben den rechtlichen Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung werden Berechnungsbeispiele zu einzelnen Leistungen das Seminar abrunden.

Zielgruppe

Mitarbeitende in Einrichtungen der Psychiatrie und Eingliederungshilfe

Inhalte

1. Leistungen zum Lebensunterhalt
• Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
• Aktuelle Rechtsprechung zu Regelleistungen und Beihilfen
• Modifizierung der Anrechnung des Werkstattgeldes, neues Arbeitsförderungsgeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen, Unterhaltsverpflichtung der Verwandten 1. Grades
2. Hilfe im Rahmen von Pflegebedürftigkeit
• Pflegegrade anstelle von Pflegestufen
• Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Abgrenzung zur Eingliederungshilfe
• Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V
• Aktuelle Rechtsprechung des BSG zur Leistungsverpflichtung der Krankenkassen
3. Leistungen der Eingliederungshilfe
• Regelungen des Bundesteilhabegesetzes
• Neue Regelungen für das Anrechnen von Einkommen und Vermögen
• Unterhaltsverpflichtungen
• Ausblick auf Regelungen des BTHG bis 2023

Dozent*in:

Dr. Thomas Auerbach
(Dipl.-Jurist)

Kosten:
155 EUR
Mitglieder: 125 EUR
Seminar-Nr:
F-T 19-10-28
Anmeldung bis:
07.10.2019

Datum/Uhrzeit Ort Anmeldung
28.10.2019
09:00 - 16:00 Uhr
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle
Am Brauhaus 8
01099 Dresden

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Juliane Röder Referentin Weiterbildung Paritätischer Sachsen

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