Unterwegs mit Menschen mit Behinderung - Aufsichts- und Fürsorgepflicht in der Eingliederungshilfe
Aufgabe der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlich-kulturellen Leben zu ermöglichen. Dazu gehören auch vielfältige Freizeitaktionen bis hin zu mehrtägigen Ferienfahrten, z.T. sogar ins Ausland.
Wie unter diesen Bedingungen vorhandene Haftungsrisiken minimiert werden können bzw. im Schadensfall die Haftung ausgeschlossen werden kann, wird im Seminar anhand der gesetzlichen Regelungen und praktischer Beispiele erläutert.
Leitung und Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
1. Rechtliche Regelungen zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht
• Grundrechte der natürlichen Person – Allgemeines Freiheitsrecht
• Haftung für Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht
• Beispiele aus der Rechtsprechung
2. Vorbereitung und Durchführung von Freizeitaktivitäten
• Anforderungen an das notwendige Betreuungspersonal
• Präventive Maßnahmen zur Risikominimierung und Haftungsvermeidung
• Einbeziehung der gesetzlichen Betreuer*innen
• Notwendiger Versicherungsschutz
3. Anwendung auf konkrete Aktivitäten
• Teilnahme am Straßenverkehr
• Radwanderung, Besuch von Schwimmhallen und Freibädern
• Mehrtägige Ferienfahrten
Vortrag mit Diskussion, Praxisbeispiele, Fallbesprechung
Dr.
Thomas Auerbach
(Dipl.-Jurist)
Mitglieder: 135 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
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25.11.2019
09:00 - 16:00 Uhr |
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle Am Brauhaus 8 01099 Dresden |
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