Die Trennung der Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz im stationären Wohnen
Die Trennung der Leistungen, also die Herauslösung der existenzsichernden Leistungen aus der Eingliederungshilfe, stellt ein zentrales Kernstück der gesamten Reform der Eingliederungshilfe dar und ist mit weitreichenden Auswirkungen und Folgen verbunden.
Besonders betroffen ist das Vertrags- und Verhandlungswesen. Bevor jedoch Verträge neu geschrieben und Kosten neu kalkuliert werden können, braucht es ein Schema, welche Leistungen künftig welchem Rechtskreis (SGB IX bzw. SGB XII) zuzuordnen sind. Insbesondere Träger stationärer Wohnangebote stellt dies vor besondere Herausforderungen, weil zunächst aktuelle Daten zur Kubatur des Heimes zu erheben sind.
Da die Anforderungen an stationäre Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen sehr komplex und von allen Trägern umzusetzen sind, bieten wir die Fachveranstaltung mit identischem Inhalt an zwei Terminen an: 24.9.2018 oder 4.10.2018
Zielgruppe: Geschäftsführer*innen, Heimleiter*innen, Leitungskräfte aus Betreuung und Verwaltung
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
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24.09.2018
09:30 - 15:30 Uhr |
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Anmeldung?
Bitte sprechen Sie uns an:
0351/ 828 71 0