Ablehnung – und dann?
Schwerpunkt: Neuregelungen zur Duldung
Am Ende eines Asylverfahrens steht regelmäßig die (teilweise) Anerkennung als international schutzberechtigte Person, die Feststellung von Abschiebungsverboten - oder eine (formelle oder materielle) Ablehnung des Asylantrages. In diesen Fällen stellen sich viele Fragen, z.B. ob ein Rechtsschutzverfahren sinnvoll ist, ob es andere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung im Einzelfall gibt oder ob eine Ausreise erfolgen muss und wenn ja, wie dieses Verfahren abläuft.
Im Seminar werden die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten als Übersicht und das jeweilige Vorgehen erläutert und dargestellt. Insbesondere werden die Regelungen des am 01.01.2020/01.03.2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie das zu erwartende Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts näher beleuchtet (Stichwort: Spurwechsel zum rechtmäßigen Aufenthalt).
• Rechtsschutzmöglichkeiten im Überblick
• Erteilungsvoraussetzungen einer Duldung (hier u.a. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie Duldung aus gesundheitlichen Gründen)
• Arbeitsmöglichkeiten und soziale Rechte während des Duldungsstatus
• Aufenthaltsverfestigung für Geduldete (hier u.a. bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden sowie bei nachhaltiger Integration sowie das zu erwartende sog. Chancen-Aufenthaltsrecht)
• Ablauf eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens
Vortrag, Besprechung von konkreten Fragestellungen und interaktiver Gruppenaustausch
Die Teilnahme erfordert wenig bis keine juristischen Vorkenntnisse. Grundkenntnisse zum Asylverfahren (siehe Seminar Asylrecht kompakt vom 19.01.2023) sind von Vorteil.
Carolin Helmecke
(Rechtsanwältin)
Mitglieder: 109 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
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02.11.2023
09:00 - 13:00 Uhr |
Online Online |
anmelden |
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