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Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen in Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung sozialer Dienste

Häufig existieren in Einrichtungen der sozialen Arbeit, in denen sich Betreute aufhalten, Unklarheiten darüber, über welche Aufgaben und Befugnisse gesetzliche Betreuer*innen tatsächlich verfügen und für welche Angelegenheiten die Einrichtung zuständig ist.

 

Um Missverständnisse auszuräumen und gegenseitigen Vorwürfen vorzubeugen, wird im Seminar anhand verschiedener Aufgabenbereiche einer Betreuung eine Kompetenzabgrenzung zwischen den Mitarbeitenden der Einrichtung einerseits und den Aufgaben der gesetzlichen Betreuer*innen andererseits vorgenommen.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Einrichtungen, in denen sich Betreute aufhalten, gesetzliche Betreuer*innen

Inhalte

• Anforderungen an die gesetzlich festgelegte Betreuungsperson, deren allgemeine Aufgaben, Rechte und Pflichten
• Selbstbestimmungsrecht von Betreuten, Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsvorbehalte
• Soziale Betreuung als Aufgabe von Einrichtungen und Diensten
• Abgrenzung der Zuständigkeiten in den verschiedenen Aufgabenkreisen (Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post u.a.m.)

Methoden

Vortrag mit Diskussion, Praxisbeispiele, Fallbesprechung

Dozent*in:

Dr. Thomas Auerbach
(Dipl.-Jurist)

Kosten:
185 EUR
Mitglieder: 145 EUR
Seminar-Nr:
M-R 20-09-02
Anmeldung bis:
12.08.2020

Datum/Uhrzeit Ort Anmeldung
02.09.2020
09:00 - 16:00 Uhr
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle
Am Brauhaus 8
01099 Dresden

++ Unser Seminar-TIPP ++

Resilient durch Laufen und Selbstfürsorge

am 23.04. l Dresden
Infos & Anmeldung hier 

Freie Plätze...

...für Kurzentschlossene!
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