Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen in Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung sozialer Dienste
Häufig existieren in Einrichtungen der sozialen Arbeit, in denen sich Betreute aufhalten, Unklarheiten darüber, über welche Aufgaben und Befugnisse gesetzliche Betreuer*innen tatsächlich verfügen und für welche Angelegenheiten die Einrichtung zuständig ist.
Um Missverständnisse auszuräumen und gegenseitigen Vorwürfen vorzubeugen, wird im Seminar anhand verschiedener Aufgabenbereiche einer Betreuung eine Kompetenzabgrenzung zwischen den Mitarbeitenden der Einrichtung einerseits und den Aufgaben der gesetzlichen Betreuer*innen andererseits vorgenommen.
Mitarbeitende von Einrichtungen, in denen sich Betreute aufhalten, gesetzliche Betreuer*innen
• Anforderungen an die gesetzlich festgelegte Betreuungsperson, deren allgemeine Aufgaben, Rechte und Pflichten
• Selbstbestimmungsrecht von Betreuten, Geschäftsfähigkeit und Einwilligungsvorbehalte
• Soziale Betreuung als Aufgabe von Einrichtungen und Diensten
• Abgrenzung der Zuständigkeiten in den verschiedenen Aufgabenkreisen (Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post u.a.m.)
Vortrag mit Diskussion, Praxisbeispiele, Fallbesprechung
Dieses Seminar wird im Rahmen einer Kooperation des Paritätischen Sachsen e.V. und des ASB RV Leipzig e.V. angeboten. Weitere Seminarangebote des ASB-Bildungszentrums Leipzig finden Sie hier.
Dr.
Thomas Auerbach
(Dipl.-Jurist)
Mitglieder: 145 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
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03.11.2021
09:00 - 16:00 Uhr |
ASB Leipzig Mattheuerbogen 6 04289 Leipzig |
++ Unser Seminar-TIPP ++
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am 23.04. l Dresden
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Freie Plätze...
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