Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Bedeutung und praktische Umsetzung
Für alle Arbeitgeber besteht die Pflicht, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen haben erhebliche Konsequenzen, so sind z.B. eventuelle krankheitsbedingte Kündigungen unwirksam.
Im Seminar werden ganz konkrete Fragen nach der praktischen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und geklärt.
Führungskräfte, Personalverantwortliche und -vertreter*innen
• Rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des BEM
• Das Problem langzeiterkrankter Mitarbeiter*innen
• Medizinische Reha und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Teilrentenbezug erwerbsgeminderter Mitarbeitender und Gestaltung des betrieblichen Einsatzes
• Mitwirkung der Personalvertretung
• Ablaufgestaltung BEM-Einführung
• Praxisprobleme mit BEM-Dienst-/Betriebsvereinbarungen und mögliche Lösungswege
• Beispiele zur BEM-Durchführung
Lehrgespräch mit Diskussion zu Fallbeispielen aus dem Kreis der Teilnehmenden
Christian Lindner
(Diplom-Verwaltungswirt, Rentenberater)
Mitglieder: 125 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
---|---|---|
07.07.2022
09:00 - 14:00 Uhr |
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle Am Brauhaus 8 01099 Dresden |
+++ UNSER TIPP +++
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