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Pflegesatz- und Entgeltverhandlungen zwischen Bundesteilhabegesetz und externem Vergleich

Das Bundesteilhabegesetz hat das Vertragsrecht in der Eingliederungshilfe völlig neu gestaltet. Die bisherigen Verträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie der Landesrahmenvertrag nach § 79 SGB XII haben mit Ablauf des Jahres 2019 ihre Gültigkeit verloren. Die meisten der mit Wirkung ab 1.1.2020 neu abgeschlossenen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen basieren auf einer Übergangslösung, mit der die bisherigen Leistungsvereinbarungen inhaltlich fortgeführt wurden und lediglich die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen weitgehend schematisch umgesetzt wurden. Für die Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe steht daher der Wechsel in die neue Vertragssystematik der §§ 123 ff SGB IX inhaltlich noch bevor. Grundlage dafür soll der neue Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX und die gegebenenfalls neu zu verhandelnden Leistungstypen werden, die die bisher geltenden Allgemeinen Leistungsbeschreibungen ersetzen werden.

 

Ziel des Seminars ist es, Ihnen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen von Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen umfassend nahezubringen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der rechtssicheren Gestaltung des Vertragsrechts nach den neuen Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes. Aktuelle Schiedsstellen- und Gerichtsentscheidungen werden ebenso besprochen wie die Chancen und Risiken einer kontrovers geführten Pflegesatzverhandlung. Sich bis dahin ergebende Neuerungen auf Landesrahmenvertragsebene werden im Seminar mit behandelt.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Inhalte

• Neues Vertragsrecht nach dem Bundesteilhabegesetz
• Gestaltung des Übergangs von Alt- auf Neuverträge / Vorgaben des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX
• Tarifgebundenheit des Trägers als wirtschaftliches Verhalten
• Aktuelle Urteile und Schiedssprüche zum externen Vergleich
• Rechtsschutz vor der Schiedsstelle und den Sozialgerichten

Methoden

Vortrag, Diskussion, kollegialer Austausch, Reflexion

Dozent*in:

Reingard Bruns
(Rechtsanwältin)

Kosten:
185 EUR
Mitglieder: 145 EUR
Seminar-Nr:
F-T 20-09-03
Anmeldung bis:
13.08.2020

Datum/Uhrzeit Ort Anmeldung
03.09.2020
10:00 - 16:00 Uhr
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle
Am Brauhaus 8
01099 Dresden

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