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Zwischen Meinungsfreiheit und Unternehmenswerten

Rechtliche Handlungsspielräume bei menschenfeindlichen Äußerungen im Arbeitsverhältnis

Mitarbeitende im Unternehmen, die sich offen demokratie- oder menschenfeindlich äußern, stellen Arbeitgeber*innen und Führungskräfte vor Herausforderungen: Kann ich meine Beschäftigten zur Durchsetzung von Unternehmenswerten anweisen oder ihnen Meinungsäußerung untersagen? Darf ich unerwünschtes politisches Engagement am Arbeitsplatz untersagen bzw. arbeitsrechtlich sanktionieren? Wie kann ich menschenfeindlichen Bemerkungen von Mitarbeitenden entgegentreten, um die Betroffenen, aber auch den Ruf des Unternehmens zu schützen? In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen im Arbeitsverhältnis kennen.

Zielgruppe

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Geschäftsführung, Vorstand, Personalleitung, Personalverantwortliche und Führungskräfte

Inhalte

• Prävention: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Stärkung demokratischer Werte im Unternehmen
• Verhalten im Betrieb: Grenzen politischer Betätigung und Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz
• Verhalten in der Freizeit: arbeitsrechtliche Pflichten nach Arbeitsschluss
• Besonderheiten in Tendenzbetrieben bzw. im öffentlichen Dienst
• Fehlverhalten ahnden: Voraussetzungen für Versetzung und Abmahnung, fristlose Kündigung

Dozent*in:

Dr. Tina Lorenz
(Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht)

Kosten:
115 EUR
Mitglieder: 81 EUR
Seminar-Nr:
M-FK 24-11-29
Anmeldung bis:
22.11.2024

Datum/Uhrzeit Ort Anmeldung
29.11.2024
10:00 - 11:30 Uhr
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