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30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: Ausgrenzung per Sondergesetz

Symbolbild Migration (carlosgardel - fotolia.com)

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist seit 1993 in Kraft und sorgt dafür, den Leistungsanspruch von Schutzsuchenden gering zu halten. Eingeschränkte Teilhabe und Ausgrenzung sind die Folge. Mehrere Organisationen bekräftigen ihre Forderung, das Gesetz abzuschaffen.

„Grundgedanke des Asylbewerberleistungsgesetzes ist die Idee, dass Geflüchtete weniger Anspruch auf Sozialleistungen haben sollen als alle anderen Menschen, die in Deutschland leben. In der Praxis bedeutet das für die Betroffenen Ausgrenzung vom Leben in Deutschland und oft auch Armut. Der Zugang zu Leistungen der Kranken- und Pflegekassen ist eingeschränkt und die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen wie beispielsweise zur Versorgung und Behandlung traumatisierter Schutzsuchender, älterer Menschen oder schwangerer Frauen durch bürokratische Prozesse erschwert. Die Folge: Notwendige Behandlungen erfolgen nicht oder verzögern sich unnötig“, kritisiert Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration des Paritätischen Sachsen, die aktuelle Gesetzeslage. 

Als völlig überholt bewertet der Fachreferent zudem die Beschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. So sei es Asylsuchenden in vielen Fällen nicht möglich, einer regulären Erwerbsarbeit nachzugehen. Gesetzliche Anforderungen und Bürokratie stellen hierbei insbesondere für Menschen mit fehlenden Deutschkenntnissen eine nahezu unüberwindbare Hürde dar. Selbst erfahrene Mitarbeiter*innen in den Ausländerbehörden stoßen bei der derzeitigen Regelungstiefe mittlerweile an ihre Grenzen.

Vor diesem Hintergrund fordern Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Fachverbände von Anwält*innen und zahlreiche soziale Organisationen und Vereine gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden, da die eingeschränkten Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz bei den Leistungsbezieher*innen zu zahlreichen Problemen in der Lebensgestaltung führen.

Hendrik Kreuzberg verweist dazu auf die Erfahrungen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine: „Der schnelle Zugang zu Wohnraum, zu regulären Sozialleistungen, zu Gesundheitsversorgung und Lohnarbeit erleichterte das Ankommen der Menschen spürbar. Diese Standards sollten für alle Geflüchteten gelten.“ An die Kritiker*innen dieser Forderung gerichtet, stellt er fest: „Die Anwendung des regulären Sozialrechts könnte dazu beitragen, dass dringend benötigte Arbeits- und Fachkräfte dem Arbeitsmarkt schneller zur Verfügung stünden, was die Betroffenen gleichzeitig schneller aus dem Leistungsbezug führen würde. Derzeit werden die Potentiale der bereits bei uns lebenden Asylsuchenden hinsichtlich der Minderung des Arbeitskräftemangels nur unzureichend genutzt oder eben durch bestehende gesetzliche Regelung behindert. Das können wir den Menschen nicht länger zumuten und uns als Gesellschaft nicht länger leisten.“

Den Appell für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Liste der Unterzeichnenden lesen Sie auf der Webseite von Pro Asyl.

Kontakt:

Hendrik Kreuzberg (Referent Migration)

Tel.: 0351 828 71 145
E-Mail: hendrik.kreuzberg(at)parisax.de