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Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Zum 01. September 2019 ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ in Kraft getreten. Kurze Zeit zuvor, am 21. August 2019, ist bereits das „Geordnete Rückkehr Gesetz“ wirksam geworden. Bereits hierin befinden sich essenzielle Änderungen im AsylbLG (vor allem Leistungskürzungen und Streichungen). Hierzu gab es vom Paritätischen Gesamtverband bereits eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Auswirkungen: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/migration-und-flucht/2-gesetz-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisefrist-in-kraft-getreten/
Angesichts der aktuellen Gesetzgebungsänderungen bereitet der Paritätische gerade eine umfassende Arbeitshilfe zu den jetzt geltenden Regelungen des AsylbLG vor. Im Folgenden zunächst eine Grobübersicht der Kolleg*innen der GGUA Münster zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen, die am 01. September in Kraft getreten sind.