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Altenhilfe: Pflegestärkungsgesetz II wurde am 18.12.2015 im Bundesrat verabschiedet

Am 18. Dezember 2015 ist das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) beraten worden und hat den Bundesrat passiert.

Mit der anhängenden Fachinformation wollen wir Sie hierzu kurz informieren. Anfang Januar 2016 werden wir die Änderungen des PSG II nochmals in Form einer detaillierten Übersicht darstellen und Ihnen weitere Informationen zukommen lassen.

Das Gesetz tritt zum 01.01.2016 in Kraft, der Pflegebedürftigkeitsbegriff und sämtliche damit verbundene leistungsrechtliche Änderungen, Begriffsbestimmungen und Neuordnungen treten erst nach einer Übergangsfrist zum 01.01.2017 in Kraft.

Wir leiten Ihnen zur Kenntnisnahme auch die heutige Stellungnahme/ Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes zur Pflegereform weiter:

Pflegereform: Paritätischer begrüßt Pflegestärkungsgesetz II und fordert angemessene Refinanzierung

Die heute im Bundesrat beratene zweite Stufe der Pflegereform wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband als wichtiger Schritt auf einem guten Weg begrüßt. Dass endlich auch demenziell erkrankte Menschen genauso als hilfebedürftig anerkannt werden wie körperlich Pflegebedürftige sei der große Verdienst dieser Reform. Der Verband appelliert an Pflegekassen und Sozialhilfeträger, nun auch den Weg für eine Finanzierung zusätzlichen Personals in den Pflegeheimen frei zu machen. Nach Angaben des Paritätischen werden künftig allein mindestens 30.000 Pflegekräfte mehr gebraucht, um die neuen gesetzlichen Vorgaben in den Pflegeheimen angemessen umzusetzen.

"Die gesetzlichen Neuregelungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zeit, die wir einem Menschen entgegen bringen, das entscheidende Kriterium für gute Pflege ist. Soll dieses gute Gesetz tatsächlich zu einem Erfolg werden, braucht es mehr Ressourcen. Wir brauchen mehr Personal und mehr Geld, um dieses bezahlen zu können", fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Andernfalls drohten insbesondere im vollstationären Bereich Verschlechterungen in der Versorgung, so Schneider.

Nach überschlägigen Rechnungen des Paritätischen werden mindestens 30.000 Menschen mehr gebraucht, um die neuen gesetzlichen Vorgaben und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den Pflegeheimen angemessen umzusetzen. "Dass immer mehr Menschen mit höherer Pflegebedürftigkeit und vor allem auch mehr Menschen mit Demenz und damit höherem Betreuungsbedarf in den Heimen leben, wird bisher bei den Personalschlüsseln überhaupt nicht angemessen berücksichtigt", kritisiert Schneider. Das Problem werde sich mit dem Pflegestärkungsgesetz II noch verschärfen, wenn Sozialhilfeträger und Pflegekassen jetzt nicht mitzögen und keine Aufstockung des Personals durch entsprechende Refinanzierung ermöglichten. Im Zweifel sei hier eine gesetzliche Lösung erforderlich, so Schneider: "Nach der Reform ist vor der Reform. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel."

 

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