Ab 2027 stellt der Bund die Förderung der Asylverfahrensberatung ein. Dadurch angestrebte Einsparungen stellt der Paritätische Sachsen in Frage, da das Beratungsangebot nicht nur den Ratsuchenden hilft, sondern spürbar zur Entlastung von Behörden und Gerichten beiträgt. Der Verband fordert den Freistaat auf, sich beim Bund für die Fortführung des Angebots einzusetzen.
Die bundesweite, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) unterstützt seit 2023 Schutzsuchende dabei, das Asylverfahren zu verstehen, sich gezielt auf die Anhörung vorzubereiten und ihre Fluchtgründe nachvollziehbar darzulegen. Aktuelle Planungen der Bundesregierung sehen nun eine vollständige Streichung des Angebots ab 2027 vor. Allein 2025 fanden in sächsischen AVB über 5000 Beratungen statt. Unter den beratenen Personen befanden sich etwa 580 besonders schutzbedürftige Personen, etwa Menschen mit Traumata, alleinreisende Frauen mit Kindern oder queere Geflüchtete.
„Die AVB ist nicht nur für die Schutzsuchenden eine große Hilfestellung, um sich im Asylverfahren zurecht zu finden. Vor allem entlastet sie staatliche Strukturen spürbar: Durch eine bessere Vorbereitung auf die Anhörung, vollständig und fristgerecht eingereichte Unterlagen sowie realistische Erwartungen der Schutzsuchenden werden Verfahrensverzögerungen, Wiederholungstermine und unnötige Nachforderungen deutlich reduziert. Davon profitieren sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die Verwaltungsgerichte. Gleichzeitig steigt die Qualität der Entscheidungen, da Fluchtgründe konsistenter und nachvollziehbarer vorgetragen werden. Fehlentscheidungen und aussichtslose Klagen nehmen so nachweislich ab. Sich von diesem wirksamen Angebot abzuwenden, ist mehr als kurzsichtig“, erklärt Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration des Paritätischen Sachsen.
Sachsen kofinanziert das Angebot aktuell mit 60.000 Euro pro Jahr. Derzeit sind keine Signale aus der sächsischen Politik zu vernehmen, dass wegfallende Bundesmittel durch das Land ersetzt werden. „Der Freistaat sollte ein Interesse an der Fortführung des Programms haben, da bei einem Wegfall von steigenden Kosten bei der sächsischen Justiz auszugehen ist. Wir appellieren daher an Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping, sich beim Bund und auf der heutigen Integrationsministerkonferenz in Essen für den Erhalt des Angebots stark zu machen“, fordert Hendrik Kreuzberg.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen. Rund 500 Mitgliedsorganisationen betreiben sachsenweit etwa 2100 Einrichtungen und Dienste der Sozial- und Bildungsarbeit. Darunter befinden sich auch Migrantenselbstorganisationen und Hilfsangebote für Schutzsuchende.
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