Kontaktaufnahme

Budget für Arbeit: Gute Idee, aber wenig genutzt.

Noch zu selten fassen Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß. Das Budget für Arbeit (BfA) kann dabei hilfreich sein, wird aber noch zu wenig genutzt. Dies zu ändern, sollte eines der Ziele des Freistaates Sachsen im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP) sein.

Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten, können das BfA nutzen, um auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden. Insbesondere für diese Zielgruppe wurde dieses Instrument 2018 geschaffen und gesetzlich im Sozialgesetzbuch IX verankert. Obwohl Arbeitgeber*innen einen großen Teil der Lohnkosten erstattet bekommen können und zusätzlich Mittel für Betreuungsleistungen abgedeckt werden, fristet das BfA als Förderinstrument ein Nischendasein. Es wird noch sehr selten genutzt.

Auch in Sachsen kam das BfA bisher kaum zur Anwendung. Seit der Einführung vor rund vier Jahren wurden gerade einmal neun BfA bewilligt. Wenn der Freistaat Sachsen die Teilhabe vom Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessern möchte, sollte er das BfA stärken. Die derzeit laufende Überarbeitung des Sächsischen Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (SLAP) bietet dafür einen guten Ansatz. Das BfA sollte in den SLAP aufgenommen werden.

Wege zu einer stärkeren Nutzung des Budgets für Arbeit

Kristin Höfler, Referentin für Arbeit und Beschäftigung des Paritätischen Sachsen, meint: „Es gibt zwei Ansätze, die man in den Blick nehmen muss. Zum einen sollte es sich der Freistaat Sachsen zur Aufgabe machen, den Bekanntheitsgrad des Instrumentes zu steigern. Arbeitgeber*innen und potentielle Nutzer*innen müssen die Chancen des BfA besser kennen. Zum anderen braucht es einen gemeinsamen Dialogprozess, um die Hürden der Inanspruchnahme zu identifizieren und anschließend konkrete Lösungen für eine Verbesserung in Angriff zu nehmen.“ Diese Verbesserungsvorschläge sollten beim Bundesgesetzgeber auf offene Ohren treffen, denn immerhin habe sich die Regierungskoalition in Berlin eine Stärkung und den Ausbau des Förderinstruments in den Koalitionsvertrag geschrieben.

Freistaat Sachsen kann Handlungsspielräume nutzen

Aber auch auf Landesebene gibt es Handlungsoptionen. So kann der Freistaat beispielsweise die Spielräume hinsichtlich der Bemessung des Lohnkostenzuschusses ausdehnen, die bestehenden Höchstgrenzen und Vorgaben hinsichtlich der Leistungsdauer anheben und die Aufwendungen für die erforderliche Anleitung und Begleitung auskömmlich finanzieren.

Kristin Höfler unterstreicht: „Unabhängig vom SLAP ergibt sich der Auftrag zu einem stärkeren Engagement für das BfA auch aus der Fachkräftestrategie des Freistaates Sachsen. Dort wird empfohlen, die Zielgruppe über ihre Möglichkeiten und vor allem auch die sächsischen Unternehmen gezielt aufzuklären“.

Eigene Themen einbringen - Beteiligungsverfahren zum SLAP jetzt nutzen

Der SLAP aus dem Jahr 2016 wird derzeit evaluiert. Der Paritätische Sachsen beteiligt sich im Rahmen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen an seiner Überarbeitung und wies unter anderem auf das BfA hin. Die Teilhabe an Arbeit ist jedoch nur einer von vielen Aspekten, die sich im SLAP wiederfinden.

Sie haben Vorschläge und Ideen zur Inklusion in Sachsen? Nutzen Sie noch bis zum 31. Mai 2022 das Beteiligungsverfahren zum SLAP. Aktuell können sich alle sächsischen Bürger*innen mit eigenen Ideen und Hinweisen an der Diskussion zu allen Lebensbereichen beteiligen.

Jetzt mitmachen! Hier geht es zum Beteiligungsportal: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1028632