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Bundesteilhabegesetz: Menschen mit Behinderungen formulieren Forderungen an sächsische Politik

Rollstuhl Behinderung Teilhabe Inklusion (Sophie Lamezan/ pixelio.de)

Mitglieder des Netzwerks ‚Behinderung und Menschenrechte in Sachsen‘ (BUMS!) formulierten kürzlich ihre Forderungen bezüglich der zukünftigen Trägerschaft der Eingliederungshilfe in Sachsen. Zentraler Aspekt: Den Menschen als Maßstab sehen.

Auf einer Veranstaltung des Netzwerks BUMS! diskutierten zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai rund 50 Teilnehmende über die Anforderungen an die zukünftige Trägerschaft der Eingliederungshilfe in Sachsen. „Auf der Veranstaltung wurde einmal mehr deutlich, dass die Nutzerinnen und Nutzer von Eingliederungshilfeleistungen künftig stärker beteiligt werden müssen als dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Diskussion um das Bundesteilhabegesetz hat dem Mitbestimmungswillen der Menschen mit Behinderung neuen Schwung gegeben. Die Fachtagung sowie die auf ihr abschließend formulierten Forderungen sind ein Ausdruck dessen“, fasst Roland Frickenhaus, Referent Soziale Teilhabe des Paritätischen Sachsen, die aktuelle Dynamik zusammen.

Menschen mit Behinderungen besser beteiligen

Die Forderungen decken sich weitgehend mit jenen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die Menschen mit Behinderungen als Expert(inn)en in eigener Sache auf den verschiedenen Ebenen und in die Prozesse aktiv einzubinden, ist hierbei der leitende Gedanke. Roland Frickenhaus sagt: „Die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer können Menschen ohne Behinderung nur bedingt einnehmen. Selbst bei gutem Willen kann dies nicht gelingen. Das macht die Einbindung der Betroffenen unumgänglich, wenn man Teilhabe und selbstbestimmtes Leben ermöglichen möchte.“

Unabhängige Kontrolle des künftigen Trägers der Eingliederungshilfe

Zudem wird die Forderung nach einer unabhängigen Fachaufsicht formuliert, die den zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe kontrollieren soll. Auch hier ist eine Beteiligung von Menschen mit Behinderung angedacht, die gemeinsam mit Vertreter(inne)n des Sozialministeriums die fachliche Qualität der Teilhabeleistungen im Blick haben sollen. Der Freistaat ist gefordert, entsprechende Ressourcen zu Verfügung zu stellen. Eine unabhängige Rechtsaufsicht und ggf. eine Beschwerdestelle werden ebenfalls als sinnvoll erachtet. „Das ist absolut notwendig, wenn die Eingliederungshilfe sich stringent am Bedarf ihrer Nutzerinnen und Nutzer ausrichten und nicht ausschließlich von Kostenerwägungen dominiert werden soll. Zu oft haben Kostenvorbehalte in der Vergangenheit die Teilhabe einzelner erschwert“, so Frickenhaus.

Die Wohnortnähe bei allen Hilfeleistungen ist dem Paritätischen Sachsen und den Akteuren der Fachtagung besonders wichtig. Weite Wege müssen vermieden werden und ein jederzeit gut erreichbares Angebot an Hilfen ist vorzuhalten. „Um das gesamte Verfahren an sich nutzerfreundlich zu gestalten, sollten die Hilfeplanung und die Bewilligung der Leistung in einer Hand liegen“, formuliert der Referent abschließend.


Den Forderungskatalog aus der Fachveranstaltung „Und was kommt jetzt? Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Sachsen – gemeinsam inklusives Leben gestalten“ können Sie hier herunterladen.