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Bundesteilhabegesetz: Wer wird in Sachsen künftig Träger der Eingliederungshilfe?

Protest in Dresden gegen das Bundesteilhabegesetz (Foto: Anja Schneider)

 

Seit Beginn des Jahres ist das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Nun laufen auf Landesebene die Diskussionen über die genaue Ausgestaltung. Eine zentrale Frage dabei ist: Wer wird künftig Träger der Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die Menschen mit Behinderung bei der selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens unterstützen. „Der Träger der Eingliederungshilfe bestimmt letztendlich darüber, in welcher Höhe die einzelnen Leistungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vergütet werden. Er beeinflusst somit indirekt, wie und wo Teilhabe gelingt“, sagt Roland Frickenhaus, Referent für Soziale Teilhabe des Paritätischen Sachsen.

Drei Szenarien werden diskutiert

Für Menschen im Alter von 18 bis 65 Jahren ist aktuell der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) zuständig. Alle anderen Personen fallen in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialamtes. Roland Frickenhaus fasst die Diskussion in Sachsen so zusammen: „Drei Szenarien werden derzeit diskutiert. Erstens, dass die einzelnen Sozialämter künftig alle Aufgaben komplett übernehmen. Ein zweiter Ansatz sieht die Fortführung des bestehenden Modells vor. Als dritte Variante ist eine völlig neue Behörde denkbar, die in der Verantwortung des Freistaates liegt. Berücksichtigt man die Aussagen der beteiligten Akteure, geht die Tendenz stark zur zweiten Variante: Alles bleibt wie es ist.“

Teilhabe verbessern und regionale Aspekte berücksichtigen

Die Entscheidung, wohin sich hilfesuchende Menschen mit Behinderungen künftig zu wenden haben und wer die Hilfen finanziert, fällt in den nächsten Wochen. Für den Paritätischen Sachsen ist entscheidend, dass es grundsätzlich nicht zu Verschlechterungen kommen darf. Neben der bedarfsgerechten Finanzierung sind kurze Wege und örtlich erreichbare fachkompetente Ansprechpersonen genauso wichtig wie schnelle Bearbeitungszeiten.

„Dass man auf dem bestehenden System aufbaut, ist durchaus sinnvoll. Dabei müssen jedoch die lokalen Aspekte eine stärkere Rolle spielen als bisher, weil beispielsweise Teilhabe in Städten andere Unterstützung benötigt als dies im ländlichen Raum der Fall ist. Daher ist die kommunale Komponente in Zukunft zu stärken. Teilhabe und selbstbestimmtes Leben dürfen nicht davon abhängen, wo man in Sachsen wohnt. Landesweit einheitliche Standards der Versorgung müssen unbedingt berücksichtigt werden“, fordert der Referent. Sollte die Zuständigkeit den Kommunen und kreisfreien Städten übertragen werden, sei zwingend darauf zu achten, dass die Hilfeangebote nicht von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängig würden. Der Freistaat müsse in jedem Fall seine Steuerungsverantwortung wahrnehmen.


Veranstaltungshinweis:

Das Netzwerk Behinderung und Menschenrechte in Sachsen (BuMS) veranstaltet am 5. Mai 2017 in Dresden einen Fachtag: Und was kommt jetzt? Das Bundesteilhabegesetz in Sachsen – gemeinsam inklusives Leben gestalten. Dort wird unter anderem die Frage nach der möglichen Trägerschaft der Eingliederungshilfe in Sachsen diskutiert werden. Menschen mit Behinderung werden als Expert(inn)en in eigener Sache ebenso vertreten sein wie Personen aus Politik, Verwaltung und Verbänden.

Der Fachtag findet im Haus an der Kreuzkirche (An der Kreuzkirche 6, 01067 Dresden) statt, von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Näheres entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsausschreibung (PDF).

Anschließend sind alle Beteiligten eingeladen, an der 8. Parade der Vielfalt in der Dresdner Innenstadt teilzunehmen. Beginn ist um 14.00 Uhr vor den Sächsischen Landtag.