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Corona und Selbsthilfe: Was tun mit Fördermitteln, die Sie nicht ausgeben konnten?

Die AOK PLUS fasst die wichtigsten Fragen zur Umwidmung und Übertragung von Restmitteln auf das Förderjahr 2021 auf Ihrer Website zusammen.

Im letzten Treffen GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen am 08.10.2020 wurde beraten, dass Selbsthilfegruppen über den Umgang mit Restfördermitteln aus der Pauschalförderung zu informieren.

Die wichtigsten Informationen finden Sie nun zusammengefasst auf der AOK PLUS Webseite Selbsthilfeförderung unter diesem Link: https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/selbsthilfefoerderung-8/

Folgende Fragen werden beantwortet:

  • Sie möchten die bewilligten Mittel Ihrer Gruppe umwidmen (d.h. für andere Zwecke, Aktivitäten einsetzen, als im Antrag beschrieben?
  • Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Selbsthilfearbeit nicht wie geplant stattfinden. Müssen Sie die Restmittel aus dem Förderjahr 2020 zwingend zurückzahlen?
  • Was müssen Sie tun, um die Restmittel auf das Förderjahr 2021 zu übertragen?

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

1. Umwidmung beantragter Mittel im Jahr 2020 – veränderter Mitteleinsatz als im Antrag 2020 beantragt und bewilligt

Senden Sie eine formlose Information mit der Bitte um Umwidmung an Frau Wiesner, AOK PLUS. Eine Prüfung der Umwidmung erfolgt und wird anschließend formlos beschieden.

2. Übertragung von Restmitteln in das Förderjahr 2021, die im Jahr 2020 nicht verausgabt wurden
Geben Sie die Restmittel im Verwendungsnachweis mit dem Hinweis auf eine gewünschte Übertragung in das Förderjahr 2021 an.  Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31. Januar 2021 einzureichen.

Grundsätzlich ist ein neuer Antrag zu stellen – auch wenn zusätzlich zu den übertragenen Restmitteln keine neuen Mittel für das Jahr 2021 beantragt werden. Im neuen Förderantrag 2021 in das dafür vorgesehene Feld die Restmittel aus dem Förderjahr eintragen.

Die beantragte Fördersumme für das Förderjahr 2021 ergibt sich demnach aus der Differenz der geplanten Ausgaben für das Jahr 2021 und den übrigen Restmitteln aus dem Förderjahr 2020.

Haben Sie Fragen zu Ihrem individuellen Fall der Mittelumwidmung?

Ansprechpartnerinnen für Sachsen:
Evelin Wiesner (ehemals Schellenberger)
Tel.:  0800 10590-15304
E-Mail: evelin.wiesner@plus.aok.de