Gemeinsam für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen: Der Paritätische Sachsen und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) werden zukünftig noch intensiver zusammenarbeiten, um in den Mitgliedsorganisationen des Verbandes gesunde Arbeitsbedingungen zu fördern. Dazu haben sie im Januar 2020 in Dresden eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Zusatznutzen für Mitglieder
Beschäftigte in Deutschland haben Anspruch auf einen gesunden Arbeitsplatz. Von guten Arbeitsbedingungen profitiert aber auch der Betrieb. Schließlich sind gesunde, leistungsfähige und motivierte Beschäftigte unverzichtbar für den Unternehmenserfolg. Doch in vielen Betrieben gibt es oft Nachholbedarf in Sachen Arbeitsschutz, gerade in organisatorischer Hinsicht. Hier erhalten die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen nun gezielte Unterstützung.
Sie werden künftig in den Medien und auf Veranstaltungen des Verbandes über wichtige Arbeitsschutzaufgaben, deren Organisation und ausgewählte Angebote der Berufsgenossenschaft informiert.
„Ich freue mich sehr auf die intensivierte Zusammenarbeit mit der BGW. Unseren Mitgliedern können wir auf diesem Wege einen hohen Zusatznutzen bieten“, erklärt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen.
Passgenau für kleine Betriebe
Die BGW möchte mit dieser Kooperation insbesondere kleinere und Kleinstbetriebe unterstützen. Gerade der Aufbau einer systematischen Arbeitsschutzorganisation fällt dort aus strukturellen Gründen schwerer als bei großen Unternehmen. Die Berufsgenossenschaft setzt hier deshalb auf intensiven Wissenstransfer und passgenaue Angebote.
Konkret sollen die Mitgliedsorganisationen bei Bedarf unterstützt werden, die Mindeststandards im Arbeitsschutz zu erfüllen – beispielsweise eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Ferner macht die BGW Lösungsvorschläge, wie sich der Arbeitsschutz systematisch und effektiv organisieren lässt – und verbindet das mit finanziellen Anreizen. Dabei können die Mitgliedsorganisationen selbst wählen, welche Handlungsoption für sie die beste ist.
Ansprechperson beim Paritätischen Sachsen
Koordiniert wird die Kooperation auf Verbands- und Berufsgenossenschaftsseite jeweils von einer zentralen Ansprechperson. Beim Paritätischen Sachsen ist dies Thomas Neumann, Referent für Verbandskommunikation.
Kontakt:
Tel.: 0351 - 828 71 122
E-Mail: thomas.neumann(at)parisax.de
Weitere Informationen über die Kooperation der BGW mit der Freien Wohlfahrtspflege sowie ihre exklusiven Angebote an die Verbände und deren Mitgliedsbetriebe finden Sie auf der Website:
www.bgw-online.de/kooperationen
Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Weitere Informationen: www.bgw-online.de.