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Doppelhaushalt 2025/26: Verbraucherinsolvenzberatung wird halbiert

Symbolbild: Kleingeld in einer Hand (Foto: Bilderstoeckchen/ fotolia.com)

Noch im Koalitionsvertrag erklärten CDU und SPD, die Schuldner- und Insolvenzberatung in Sachsen stärken zu wollen. Der Entwurf des sächsischen Doppelhaushaltes für 2025/26 spricht nun eine andere Sprache: Bis 2026 soll die Förderung um 45 Prozent absinken.

„Das ist ein verheerendes Signal“, konstatiert Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, hinsichtlich der geplanten Kürzungen des Freistaates bei der Verbraucherinsolvenzberatung. „Die Verbraucherinsolvenzberatung ist für Menschen in finanziellen Notlagen eine unverzichtbare Anlaufstelle, um einen geordneten Weg in die Schuldenfreiheit gehen zu können. Die kostenlosen Angebote der freien Wohlfahrtspflege sind wichtige Alternativen zu kostenpflichtigen Anbietern in diesem Bereich. An dieser Stelle zu kürzen, ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, sondern auch kurzsichtig, denn Überschuldung bringt oft weitere soziale Probleme mit sich.“  

Verbraucherinsolvenzberatung inhaltlich und formal notwendig

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht überschuldeten Privatpersonen die Schuldenbefreiung. Dabei wird zunächst unter Begleitung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Steuerberatung oder eben eine gemeinnützige Beratungsstelle eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubiger*innen angestrebt. Scheitert dieser Versuch, kann die verschuldete Person beim Amtsgericht ein Insolvenzverfahren verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung einreichen. Das Gericht stellt dann die Schulden fest und verwendet vorhandene Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten und zur Befriedigung der Gläubiger*innen. In der anschließenden sogenannten Wohlverhaltensphase führt die verschuldete Person den pfändbaren Teil ihres Einkommens an eine*n Treuhänderin zur weiteren Begleichung der Schulden ab. Nach drei Jahren erhält die verschuldete Person die Restschuldbefreiung für alle erlassfähigen Schulden.

Beratungsstellen unterstützen Schuldner*innen bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans und begleiten sie bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens. Hier nehmen sie eine gesetzlich normierte Aufgabe wahr und stellen bei Bedarf eine Bescheinigung nach § 305 Insolvenzordnung aus. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die verschuldete Person innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolglos versucht hat, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubiger*innen zu erreichen.

Fast die Hälfte aller Beratungsangebote fällt ab 2026 weg

Die gemeinnützigen Beratungsstellen werden durch den Freistaat Sachsen gefördert. Betrug die Förderung der Verbraucherinsolvenzberatung im Doppelhaushalt 2023/2024 noch 4,1 Mio. Euro, ist für diese bis 2026 eine Absenkung auf 2,255 Mio. Euro vorgesehen. Demgegenüber stehen die Berechnungen der Liga der freien Wohlfahrtspflege, die einen sachsenweiten Bedarf von 55 Beratungseinheiten errechnet hat. Für deren adäquate Finanzierung wären etwa 6,7 Mio. Euro notwendig. Allein um die vorhandenen 34 Beratungseinheiten erhalten zu können, wären nach Liga-Angaben mindestens die bisherigen Mittel zuzüglich der Sach- und Personalkostensteigerungen notwendig. Sollten die Einsparpläne Realität werden, wird es in Sachsen nur noch ca. 20 Beratungseinheiten für die Verbraucherinsolvenzberatung geben können.

Förderung stabil halten und Strukturen sichern

„Angesichts steigender Privatinsolvenzen ist die Mittelkürzung in diesem Bereich völlig unverständlich. Allein in den Angeboten der freien Wohlfahrtspflege zur Schuldnerberatung wurden 2023 über 22.000 Menschen beraten, davon über 5.000 Fälle in der Verbraucherinsolvenzberatung. Schon jetzt gibt es in den Beratungsstellen teils lange Wartezeiten und die Wege zu den Angeboten sind insbesondere im ländlichen Raum weit. Dies wird sich verschärfen und Folgekosten für die sozialen Sicherungssysteme mit sich bringen, die Großteils wieder bei den Kommunen hängen bleiben. Der Freistaat spart hier auf Kosten von Betroffenen und Landkreisen“, kritisiert der Landesgeschäftsführer. Zudem sei auch die Beratung in Justizvollzugsanstalten massiv von Kürzungen betroffen, was sich wiederum negativ auf die Resozialisierung der betroffenen Personen auswirken wird. 

Der Paritätische Sachsen fordert die Staatsregierung daher auf, im Doppelhaushalt 2025/26 eine Förderung mindestens in der bisherigen Höhe von 4,1 Mio. Euro pro Jahr einzuplanen, um wenigstens die bestehende Beratungsstruktur abzusichern.


Kontakt

Alexandra Poppe (Referat besondere Lebenslagen)

Tel.: 0351 – 828 71 151
E-Mail: alexandra.poppe(at)parisax.de