Auf Bundesebene gewinnt die Debatte um einen Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe wieder an Fahrt. Die so erhoffte finanzielle Entlastung der Kommunen wird nur minimal greifen und die Pflegekassen noch schneller an ihre Belastungsgrenze führen.
Der Reformdruck in der Eingliederungshilfe ist hoch. Die Ausgaben sind seit 2018 um rund 40 Prozent gestiegen und belasten kommunale Haushalte stark. Die Bestrebungen der Kommunen, die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen zurückzufahren und auf den Vorrang von Pflegeleistungen zu drängen, die ihrerseits durch die Pflegeversicherung getragen werden, ist haushälterisch nachvollziehbar. Dieser Ansatz blendet jedoch zwei Aspekte aus, dass die Pflegeversicherung bereits jetzt an ihre Grenzen stößt und Kosten in vielen Fällen als Hilfen zur Pflege wieder bei den Kommunen landen werden.
Pflege darf Eingliederungshilfe nicht ersetzen – sie müssen sich ergänzen
Eine angemessene Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten, die entstehen, wenn Menschen gleichzeitig Pflege- und Teilhabebedarfe haben, ist nicht nur vertretbar – sie ist richtig. Gerade für alternde Menschen mit Behinderungen ist gute Pflege unverzichtbar – und sie soll dort, wo sie gebraucht wird, verlässlich ankommen. Strittig sind also nicht die Pflegeleistungen an sich, sondern ihr pauschaler Vorrang, der den Anspruch auf Teilhabeleistungen verdrängt.
Jan Endler, Leiter des Prof.-Peter-Uibe-Hauses der Heilpädagogisch-Therapeutische Einrichtungen „HUMANITAS“ gGmbH Leipzig, begleitet Menschen mit hohem behinderungsbedingtem Pflegebedarf in einer besonderen Wohnform. Er beschreibt die Realität so: „Bei uns lebt ein junger Mann mit schwerer körperlicher Behinderung und Pflegegrad vier. Er braucht Unterstützung beim Waschen, beim Essen, bei der Mobilität. Aber das ist nicht der Kern seiner Begleitung. Er entscheidet, wen er trifft, was er erreichen will, wie er trotz Barrieren an der Gesellschaft teilnimmt. Diese Selbstbestimmung herzustellen – das ist Eingliederungshilfe. Das ist Assistenz. Pflege wirkt auch teilhabefördernd. Aber Teilhabe im Sinne des SGB IX ist mehr. Sie meint Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.“
Pflege ist nicht das Gegenteil von Teilhabe. Gerade für viele ältere Menschen ist gute Pflege oft die Voraussetzung dafür, überhaupt am Alltag und am sozialen Leben teilnehmen zu können – zu Hause, in der Pflegeeinrichtung, im Quartier. Der Unterschied liegt woanders: Pflege sichert Versorgung und Unterstützung bei gesundheitlich bedingten Einschränkungen. Eingliederungshilfe sichert darüber hinaus Assistenz und Selbstbestimmung als Teilhaberecht – auch dann, wenn Unterstützung körpernah ist. Beides muss zusammenwirken, aber nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Pflegeversicherung wird überlastet – Kostenersparnis ist fraglich
Ein Vorrang der Pflege würde nicht nur Zuständigkeiten verschieben. Er würde die Pflegeversicherung mit Aufgaben belasten, für die sie weder rechtlich noch finanziell gebaut ist. Bereits jetzt muss die soziale Pflegeversicherung mit Bundesdarlehen gestützt werden. Gleichzeitig sorgt die Demografie dafür, dass die Zahl der Betroffenen einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit steigt, die Pflegeversicherung also weiterhin hohe Kosten tragen muss. Hinzu kommt der Engpass an Pflegekräften. Das Pflegesystem muss gestärkt werden, anstatt es mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten.
Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass die finanzielle Belastung der Kommunen in der Eingliederungshilfe durch den Pflegevorrang nicht verschwindet – sie wandert. Ein Teil der Kosten wird an der Pflegeversicherung hängen bleiben. Der weit größere Anteil wird jedoch über die Leistung „Hilfe zur Pflege“ und die Sozialhilfe zu den Kommunen zurückkehren. Die vermeintliche Entlastung ist also rein buchhalterisch, aber nicht strukturell.
Eingliederungshilfe und Pflege aufeinander abstimmen
Die richtige Antwort lautet daher: Klare Kooperation bei gleichrangigem Bestand beider Systeme. Pflege dort, wo es um Pflege geht. Eingliederungshilfe dort, wo Assistenz, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden müssen. Und wo beides zusammenkommt, braucht es eine geregelte Verzahnung und die faire gegenseitige Kostenbeteiligung – keinen Vorrang, der Menschen in eine andere Leistungslogik verschiebt und ihnen dabei ein Recht entzieht: das Recht, ihr Leben selbst zu gestalten.
Wer Teilhabe im Sinne des SGB IX in der Pflegelogik auflöst, betreibt keine Reform. Er verursacht reale Folgekosten für Menschen mit Behinderungen, für pflegebedürftige Eltern, für Kommunen und für alle, die darauf vertrauen, dass gute Unterstützung auch morgen noch verlässlich erreichbar ist.
Kontakt:
Anne Cellar, Referat Teilhabe
Tel.: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar(at)parisax.de
