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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Sanktionen gut abwägen

Pflegefachkräfte und Pflegebedürftige bei Fitness-Übungen (Foto: jovannic/ fotolia.com)

Der Paritätische Sachsen fordert einen angemessenen Handlungsspielraum für Gesundheitsämter, wenn diese über mögliche Sanktionen bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entscheiden müssen.

Ohne Frage sind Schutzimpfungen ein entscheidender Baustein, um der aktuellen Corona-Pandemie Herr zu werden. Deshalb warben viele soziale Träger innerhalb ihrer Belegschaft schon für selbige, als von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch nicht die Rede war. Hinzu kommen fast 24 Monate Erfahrungen mit Hygienekonzepten, regelmäßige Testungen und ein gesteigertes Bewusstsein für mögliche Infektionsrisiken im Arbeitsalltag.

Die ab 15. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht hat in den letzten Wochen dennoch für viele Diskussionen gesorgt. Das geht an den Mitgliedsorganisationen des Landesverbands nicht spurlos vorüber, da ihre jeweilige Belegschaft immer auch ein Spiegel der Gesellschaft ist. Hinzu kommen Befürchtungen, dass ungeimpftes Personal wegfallen könnte, die ohnehin schon hohe Belastung für das verbliebene Personal steigt oder die Angebote gar nicht mehr erbracht werden können. Offen ist zudem, welchen Ermessensspielraum die mit der Durchsetzung der Impfpflicht betrauten Gesundheitsämter haben. Näheres dazu soll ein Erlass des Sozialministeriums klären.

Personenindividuelle und einrichtungsspezifische Aspekte berücksichtigen

„Der Ermessenspielraum der Gesundheitsämter muss sich am Gleichgewicht von Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit orientieren. Daher lehnen wir eine pauschale Aussprache von Betretungsverboten ab. Vielmehr müssen sowohl personenindividuelle als auch einrichtungsspezifische Aspekte bei der Entscheidung für mögliche Sanktionen berücksichtigt werden“, fordert Simone Zimmermann, stellvertretende Geschäftsführerin.

Neben der unmittelbaren Bedeutung der jeweiligen Personen für die Versorgungssicherheit müsse die grundsätzliche Impfwilligkeit eine Rolle spielen. Zudem müsse eine unabhängige verpflichtende Impfberatung angeboten werden, um eventuelle Ängste zu nehmen. Angemessene Übergangsfristen sollten greifen, wenn Nachweispflichten aufgrund kurzfristiger gesetzlicher Änderungen nicht erfüllt werden könnten, wie dies durch die kürzlich veränderte Geltungsdauer von Impf- oder Genesenenstatus der Fall sein kann. Simone Zimmermann hebt hervor: „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion müssen die Abwägungskriterien und die Entscheidungsfindung transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.“

In Bezug auf die Einrichtung sollten nach Ansicht des Paritätischen Sachsen immer auch die Impfquoten der Pflegebedürftigen und der übrigen Beschäftigten, angepasste Hygiene- und Testkonzepte für Mitarbeitende ohne 2G-Status, Maßnahmen des Arbeitgebers zur Steigerung der Impfquote im Unternehmen, die Gefährdung der Versorgungssicherheit und die Möglichkeiten des Ausgleichs von Personalengpässen beachtet werden.

Verband unterbreitet Vorschläge zur Umsetzung

„Seit Wochen und Monaten bündeln wir die Hinweise unserer Mitglieder und bringen diese in Gesprächen mit den zuständigen Behörden ein. Bezüglich des Erlasses zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir unsere Vorschläge ebenfalls unterbreitet. Zudem waren die Regionalgeschäftsstellen des Landesverbandes vor Ort aktiv und sprachen mit den Gesundheitsämtern über die mögliche Umsetzung. Bis zur Veröffentlichung des Erlasses wird es sicher noch weitere Kontakt geben“, berichtet die stellvertretende Geschäftsführerin. In regelmäßigen Fachinformationen halten die Fachreferate über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden und beantworten die Anfragen der Mitgliedsorganisationen.


Der Verband hatte sich in der Diskussion um die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen diese ausgesprochen. Sollte eine bundesweite Impfpflicht erwogen werden, müsse diese auf die Allgemeinheit ausgedehnt sein, damit ein flächendeckender Schutz erreicht werde, so die Argumentation. Die Position zur Impfpflicht lesen Sie hier.


Die Argumente und Positionen des Paritätischen Sachsen legte Regionalleiter Daniel Fuchs auch in einer Gesprächsrunde mit dem Bundestagsabgeordneten Fabian Funke (SPD), dem Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Michael Geisler und der Rechtsanwältin Andrea Benkendorff bei Pirna-TV dar. Den einstündigen Talk zu den aktuellen Fragen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Sie hier ansehen: www.pirna-tv.de/2022/02/04/gespraechsrunde-zur-impfpflicht/

 

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