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Energiehilfen - Was gibt es und wo sind Lücken?

Symbolbild: Energie, Heizung (Foto: Gerd Altmann - pixabay.com)

Die Bundesregierung hat bereits drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die Bürger*innen und Unternehmen bei hohen Energiekosten unterstützen. Auch soziale Organisationen profitieren davon. Doch es gibt auch Lücken.

Gestiegene Energiekosten und noch bevorstehende Teuerungen sorgen vielerorts für Verunsicherung. Mit verschiedenen Entlastungspaketen versuchte der Bund, dem entgegenzuwirken und nahm dafür bis jetzt rund 300 Mrd. Euro in die Hand. Gleichzeitig erreichen den Paritätischen Sachsen immer wieder Anfragen aus den Mitgliedsorganisationen, ob Einrichtungen und Dienste der Sozialen Arbeit, Pflege und Bildung damit tatsächlich abgesichert seien. Ebenso wird auf den generellen Anstieg von Sachkosten verwiesen. Aber auch Fragen, wie soziale Einrichtungen beim Energiesparen oder bei der Vorbereitung auf den Ernstfall eines vollständigen Stromausfalls Unterstützung bekommen, werden an den Verband herangetragen.

Vor diesem Hintergrund lud der Landesverband seine Mitglieder Ende Januar zum „Dialog Energiehilfen – Was gibt es und wo sind Lücken?“. Gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Kathleen Kuhfuß, sozialpolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Sächsischen Landtag und Beiratsmitglied des Paritätischen Sachsen, informierte Landesgeschäftsführer Michael Richter die mehr als 40 anwesenden Mitgliedsorganisationen zu den aktuellen Hilfsleistungen. Gleichzeitig sollten mögliche Lücken identifiziert werden, die perspektivisch durch einen Hilfsfonds des Freistaates geschlossen werden müssen.

Aktuelle Hilfen in der Energiekrise

Die Bandbreite an Unterstützung ist groß. Kommunen wird beispielsweise finanziell geholfen, wenn sie für Einrichtungen und Organisationen der sozialen Infrastruktur die Abschlagszahlung vom Dezember letzten Jahres übernehmen. Es gibt einen Härtefallfonds mit über 10 Mrd. € für energieintensive soziale Dienstleister wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Soziale Unternehmen können bei Bedarf günstige KfW-Kredite erhalten. Und es gibt verschiedene Anreize, Energie zu sparen: Der Gas- und Strompreisdeckel greift auch bei sozialen Organisationen.

„Soweit erkennbar, decken die vorhandenen Entlastungspakete einen Großteil der möglichen Belastungen sozialer Einrichtungen und Dienste ab. Allerdings sind viele Kostensteigerungen vor Ort noch nicht angekommen, was eine abschließende Bewertung erschwert. Der Dialog Energiehilfen war ein erster Aufschlag, um mit den Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. In den kommenden Wochen und Monaten wird es wichtig sein, diesen Austausch fortzusetzen. Alle Mitglieder sind aufgefordert, nicht abgedeckte Belastungen an uns zurückzumelden, damit wir dies bündeln und auf notwendige Unterstützung – beispielsweise durch den Freistaat - hinwirken können“, erklärt der Landesgeschäftsführer.

Aufgaben für die Landespolitik

Im Sächsischen Landeshaushalt 2023/24 sind 200 Millionen Euro für einen Energie-Hilfsfonds eingeplant. „Über die Verwendung der Mittel wird in naher Zukunft politisch entschieden werden. Jetzt ist der richtige Moment, sich in die Debatte über konkrete Hilfen einzubringen und dringende Aufgaben zu benennen, die in den kommenden zwei Jahren politisch unterstützt werden sollten“, betont Kathleen Kuhfuß gegenüber den Mitgliedern.

Mögliche Probleme zeichnen sich in Einrichtungen und Diensten ab, die sich über kommunale Zuwendungen tragen. Diese Projekte verfügen oft nur über eine dünne Finanzierungsdecke bei den Sachkosten, weshalb sich jede Preissteigerung unmittelbar auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Angebotes auswirkt. Rücklagen sind so gut wie nie vorhanden.

Von finanziell weit größerem Umfang sind die möglichen Deckungslücken jedoch bei den Angeboten der Eingliederungshilfe. Als Kostenträger kündigte der Kommunale Sozialverband (KSV) bereits an, lediglich sechs Prozent eines eventuellen Sachkostenaufwuchses zu bezahlen. Alle darüberhinausgehenden Kosten bleiben somit an den Angeboten für Menschen mit Behinderungen hängen. Nun ist zu klären, inwieweit ein sächsischer Hilfsfonds dem KSV bei der Finanzierung der Mehrkosten in der Eingliederungshilfe unter die Arme greifen kann.

Unabhängig von den aktuell drohenden Finanzierungslücken wurde im Dialog Energiehilfe auch deutlich, dass energetische Sanierungen und nachhaltige Investitionen in sozialen Einrichtungen stärker als bisher gefördert werden müssen. Leitlinien zur technischen Ausstattung könnten dabei helfen, sich auf Black-Out-Szenarien vorzubereiten und sollten mit dem KSV als Bewilligungsbehörde diskutiert werden. Die Kalkulation und Verhandlung von Kostensätzen bleibt angesichts der Krisendynamik schwierig.

Bedarfe der sozialen Dienste und Einrichtungen konkret benennen

Wir bitten daher alle Mitgliedsorganisationen, mögliche Lücken in den aktuellen Entlastungspaketen, die sie konkret betreffen, an den Paritätischen Sachsen zu melden. Bitte sprechen Sie dazu die Kolleg*innen in den jeweiligen Fachreferaten oder Regionalgeschäftsstellen an.

Die Kontaktdaten aller Ansprechpersonen finden Sie hier.

Eine Übersicht der aktuellen Hilfsangebote und auf wen sie zutreffen, ist zum Download in der Fachinformation Dialog Energiehilfe – Was gibt es und wo sind Lücken? vom 5. Januar 2023 hinterlegt.

 

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