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Entwicklungen zum Pflegeberufegesetz

Das im Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird derzeit mit den fehlenden Verordnungen ausgestaltet. Die verschiedensten Akteure sind daran beteiligt. Über die Aktivitäten, die diesbezüglich auf Bundesebene und im Freistaat Sachsen laufen, wird nachfolgend informiert.

 

Allgemeines:

Berufsbezeichnung:  

  • Pflegefachmann*frau (Generalisten incl. Vertiefung)
  • Altenpfleger*in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in (Spezialisierung mit eigenständigem Abschluss)

Ausbildungswege: berufliche Pflegeausbildung:

  • Alle Auszubildenden beginnen mit einer zweijährigen generalistischen Ausbildung.
  • Wenn eine Vertiefung in der generalistischen Ausbildung gewünscht wird, muss diese vor Ausbildungsbeginn festgelegt werden.
  • Für die Spezialisierung muss zwischen dem 18. und 22. Ausbildungsmonat entschieden werden, ob statt der jeweiligen Vertiefung ein eigenständiger Abschluss Altenpfleger*in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in gemacht werden soll.
  • Nach 2 Jahren Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Aus-bildungsstandes eingeführt. Diese hat keine Relevanz für den Fortgang der Ausbildung.
  • Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird ein Pflegestudium mit einem akademischen Pflegeabschluss eingeführt.

Aktuelle Meilensteine:

  • Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2018 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet und der Bundestag hat diese Verordnung am 28. Juni 2018 beschlossen.
  • Die Verordnung regelt Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
  • Größter Kritikpunkt: Gleichwertigkeit der Ausbildungsberufe ist durch das Absinken des Kompetenzniveaus der Spezialisierungsrichtung Altenpflege nicht mehr gegeben. Bewertungen aus der pädagogischen Fachebene geben bis zu zwei DQR Stufen Unterschied im Kompetenzniveau zwischen den Abschlüssen an.

Relevantes zur Praxisanleitung:

Aufgaben: Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen; zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten; strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes

Umfang: Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit

Voraussetzung: durch Personen, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung als examinierte Fachkraft und den Abschluss als Praxisanleiter*in verfügen; Berufserfahrung soll im jeweiligen Einsatzbereich erworben worden sein; Praxisanleitung ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden und kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich; Gleichstellung der bisherigen Abschlüsse als Praxisanleiter*innen erfolgt                                                                 

  • Verordnung wird am 21.9.2018 im Bundesrat behandelt. Anschließend erfolgen Bearbeitungen der Rahmenlehrpläne auf Bundes- und Landesebene.

Finanzierungsverordnung regelt das Nähere zu der Finanzierung der neuen Pflegeausbildung und stellt eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes dar.

  • Referentenentwurf des BMFSFJ und des BMG ist am 18.6.2018 erschienen.
  • Die Verordnung ist an einigen Stellen unkonkret und eröffnet den Ländern weitreichende Umsetzungsspielräume, so dass es vermutlich zu einer Vielzahl unterschiedlicher länderspezifischen Festlegungen und Prozessabläufe kommen wird, ohne dass der Gesetzgeber daran beteiligt ist.
  • Stellungnahmen und mündliche Anhörung im BMG sind Mitte Juli 2018 erfolgt.

Aktivitäten in Sachsen:

  • Liga AG mit Leistungserbringern und Schulträgern. Es erfolgen in dieser Arbeitsgruppe Abstimmungen zum Beispiel zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Außerdem finden Gespräche mit Sozialministerium und Kultusministerium statt.
  • Austauschtreffen mit allen Leistungserbringerverbänden er Pflege um weitere nötige Schritte für Sachsen bezüglich der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes zu begleiten. Fokus derzeit auf Finanzierungsverordnung.
  • Beratungstermine mit der Krankenhausgesellschaft und allen Leistungserbringerverbänden sowie Schulträgern, um ebenfalls die sächsische Strukturen für die neue Pflegeausbildung zu erörtern (z.B. Kooperationen und Finanzierung)

Save the Date:

Was?  Fachtag des Paritätischen Sachsen zur neuen Pflegeausbildung 

Wann? 20.11.2018 

Wo?  Berufsförderungswerk Dresden - Hellerhofstraße 35

Gastdozentin: Wir freuen uns Frau Christine Vogler (Leitung Aus-, Fort- und Weiterbildung Pflegeberufe am Wannsee Schule e.V.; stellvertretende Vorsitzenden des Deutschen Pflegerats) begrüßen zu dürfen, die als Modellprojekt die generalistische Ausbildung bereits seit 2004 an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule der Wannsee-Schule etablierte. Sie wird mit ihrer fachlichen Expertise sowie praktischen Erfahrungen den Fachtag mit gestalten.

Bitte merken Sie sich den Veranstaltungstermin bereits vor. Eine Einladung mit detaillierter Tagesordnung wird Anfang September erfolgen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.