Gefördert werden Vorhaben, die bereits bestehende schulische Inklusionsprozesse nachhaltig unterstützen und Schülern mit einer Behinderung bzw. sozialpädagogischem Sonderbedarf an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen durch den Einsatz von Inklusionsassistenten eine zusätzliche Förderung zukommen lassen.
Es sollen darüber hinaus Kinder und Jugendliche erreicht werden, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, bei denen aber die individuelle Entwicklung erkennen lässt, dass der Einsatz unterstützender Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung von sonderpädagogischem Förderbedarf sinnvoll erscheint (Prävention).
Achtung! Die Bekanntmachung gilt nur für die Übergangsregion: Städte Dresden und Chemnitz, Landkreise Vogtland, Zwickau, Erzgebirgskreis, Meißen, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Bautzen, Görlitz, Mittelsachsen ohne den ehemaligen Landkreis Döbeln)
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen finden Sie hier: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/inklusionsassistent.jsp#program_intro
Anlage: Bekanntmachung vom 25.07.2018 (Sächsisches Amtsblatt vom 09.08.2018)
