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Fachbereichskonferenz diskutiert ambulant betreutes Wohnen

Am 15. April 2015 war es wieder soweit: Mehr als 50 Fachkräfte, Leiter(innen) sowie Geschäftsführer(innen) von Paritätischen Trägern der Ambulanten Eingliederungshilfe trafen sich zur Fachbereichskonferenz Ambulant betreutes Wohnen (AbW). Sie alle bieten Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderung – sei es geistiger, körperlicher, psychischer und/oder mehrfacher Art. Astrid Jungmichel, die zuständige Referentin des Landesverbands, leitete die Veranstaltung.

Die Tagesordnung war umfangreich. Der Schwerpunkt lag auf ambulanten Wohngruppen als alternatives Angebot zu einer stationären Einrichtung. Astrid Jungmichel zur Seite stand daher Roland Frickenhaus, Referent Stationäre Eingliederungshilfe/Werkstätten ebenfalls des Landesverbands. Zudem berichteten zwei Vertreterinnen der Paritas gGmbH Plauen von den Erfahrungen bei der Umsetzung ihrer entsprechenden Angebote vor Ort. Zum damit zusammenhängenden Thema ‚Dokumentation‘ stellte wiederum die Elterninitiative Vogtland e.V. als Praxisbeispiel ihre Verfahrensweise vor.

Ambulante Wohngruppen als Alternative zu stationären Einrichtungen

Um das Hauptthema rankten sich weitere verwandte Fragestellungen wie die Differenzierung und Erfahrungen mit AbW „klassisch“ und AbW flex, die Einbindung von Eltern und gesetzlichen Betreuern in WGs oder das Pflegestärkungsgesetz I – insbesondere im Hinblick auf die Anwendung und Umsetzung der zusätzlichen Betreuungsleistungen. Des Weiteren ging es um Dokumentation als Leistungserbringungsnachweis und deren Abgrenzung zu Pflege- und Teilhabeleistungen, den Einsatz von Fach- und Nichtfachkräften und die Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer sowie die Einordnung und Anwendung des SächsBeWoG in diversen Wohnungs- und Miet-/ Vermietungssituationen. Wiederkehrendes Thema war zudem die Ausgestaltung von Tagesstrukturen.

Das Fazit der Teilnehmenden nach fünf Stunden intensiven Austauschs: Es gibt nicht das eine pauschale Modell. Entscheidende Faktoren sind vielmehr die Zielgruppe und deren Bedarf sowie die regionale Situation bezüglich Wohnraum, Trägerstruktur oder Bedarfsanerkennung durch Kostenträger. Die Aufgabe wird nun sein, die rechtlichen und finanziellen Regelungen der nur schwer zu vereinbarenden Systeme SGB XI und SGB XII zusammenzuführen. Es müssen Hürden für Praxis eruiert werden, um daraus die notwendigen Rückmeldungen an Gesetzgeber, Kostenträger und Politik abzuleiten, damit AbW gut bedarfsgerecht umsetzen werden kann. Die Herausforderung liegt darin, dass sich alle Beteiligten bei den vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten des AbW an ein komplexes Thema heranwagen, bei dem es gilt, alle Regelungen, Gesetze, Verordnungen und regionale Strukturen (Bund, Land, Kommune/Landkreis) in den Blick zu bekommen und deren Umsetzung praxistauglich zu machen. Die Fachbereichskonferenz konnte helfen, viele der Fragen gemeinsam zu beantworten. Vage blieben die Antworten jedoch insbesondere zu Details des Heimgesetzes, zum Vorgehen der Heimaufsicht in bestimmten Situationen sowie der noch nicht bekannten Betreuungsangeboteverordnung und der Richtlinie Psychiatrie/Sucht, weil hier die Umsetzung teilweise noch offen ist.

Abschließend informierten Astrid Jungmichel und Roland Frickenhaus noch zu strukturellen und personellen Veränderungen beim KSV und im SMS, zum Stand „Aktion- und Maßnahmeplan“ in Sachsen, zum Koalitionsvertag und Haushaltsentwurf sowie an Bundesthemen zur aktuellen Situation beim Bundesteilhabegesetz und der Entlastung der Kommunen, zur Weiterentwicklung des Bundesgleichstellungsgesetzes und zu Entwicklungen zum Thema „Medizinische Versorgungszentren für erwachsene Menschen mit Behinderung“.

Um 14.30 Uhr machten sich die Teilnehmenden noch immer rege miteinander diskutierend auf dem Heimweg. Die nächste Fachbereichskonferenz AbW wird im Herbst stattfinden.

Kontakt:

Astrid Jungmichel
Referentin Ambulante Eingliederungshilfe
Paritätischer Sachsen

Tel: 0351 - 491 66 26
E-Mail: astrid.jungmichel@parisax.de

 

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