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Fachgruppe Wohnen berät über aktuelle Fragen der Stationären Eingliederungshilfe

Geleitet von Roland Frickenhaus, Referent für Stationäre Eingliederungshilfe/Werkstätten des Paritätischen Sachsen, trafen sich am 19. März 2015 in der Landesgeschäftsstelle die Träger von Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen zur Fachgruppe Wohnen. Der Haushaltsentwurf des Bundes für 2015/2016, der Sachstand zum METZLER-Verfahren, der Komplex „Tagesstruktur“ sowie die medizinische Versorgung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen standen ebenso auf der Tagesordnung wie die Berichte aus verschiedenen Landesgremien.

Vor allem die unzureichende Versorgung von Menschen mit Behinderung beispielsweise in Krankenhäusern nahm breiten Raum in der Diskussion ein. Die aktuellen Überlegungen seitens der Politik, medizinische Versorgungszentren für Menschen mit Behinderung einzurichten, wird in der Fachgruppe kritisch gesehen. Dieser Ansatz konterkariere den Inklusionsgedanken, war man sich einig. Demgegenüber wurden Schulungen und mehr Pflegepersonal sowie die Berücksichtigung dementsprechender Inhalte in der Krankenpflegeausbildung als mögliche Lösungsansätze benannt. Eine aus der Fachgruppe heraus gegründete AG Medizinische Versorgung soll nun eine Problemskizze entwerfen und mit Entscheidungsträgern, z.B. der Landesärztekammer, in den Dialog treten.

Erneut verständigten sich die Beteiligten zudem über das Thema „Tagesstruktur“. Hierbei ging es um die Fortschritte hinsichtlich noch immer fehlender Regelungen zur finanziellen und strukturellen Ausgestaltung der betreffenden Tagesstätten.

Verschoben werden musste dagegen die erwartete Diskussion über den Sachstand zum Bundesteilhabegesetz. Anlass hierzu war die Bundestagssitzung am 18. März 2015, auf der - entgegen der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag - die Entlastungen der Kommunen nicht durch die Kostenübernahme der Aufwendungen für die Eingliederungshilfe erfolgen sollte sondern über die Erstattung der Kosten der Unterkunft für Bezieher(innen) von Leistungen nach SGB II. Ein solcher Schritt würde ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegesetz in Frage stellen und somit die Reform der Eingliederungshilfe empfindlich ausbremsen. Im Ergebnis steht nun eine Entlastung der Kommunen um € 2,5 Mrd. im Raum, die jedoch nicht die Mittel für die Eingliederungshilfe beinhaltet. Details ließen sich in der Fachgruppe noch nicht benennen, da auch in der Folgewoche noch Haushaltsberatungen anstehen. Somit werden erst die kommenden Fachgruppentreffen diese Thematik mit Fakten unterlegt beraten können.

Nach fünf Stunden intensiver Arbeit gingen die Teilnehmenden am Nachmittag wieder auseinander. Das nächste Treffen wird am 10. Oktober 2015 stattfinden. Der erste Termin für die AG Medizinische Versorgung ist für Mai vorgesehen.

Kontakt:

Roland Frickenhaus
Tel: 0351 - 491 66 35
Mail: roland.frickenhaus@parisax.de

 

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