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Fachtag Teilhabe: Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Fachtag Teilhabe: Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe

Wie Wirksamkeit und Wirksamkeitskontrolle in der Eingliederungshilfe gelingen kann, diskutierten die Paritätischen Mitgliedsorganisationen der Eingliederungshilfe Anfang September auf einem Fachtag. Sie schlagen konkrete Lösungen für die Einarbeitung in den künftigen Rahmenvertrag vor.

Selbstwirksamkeit der Menschen als Effekt der Wirksamkeit von Leistungen

In seinem Grußwort zum Fachtag verwies Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, auf die jahrelangen Diskussionen um Wirksamkeit. Dass diese mit dem Bundesteilhabegesetz gestärkt wurden, bewertete er besonders für die leistungsbeziehenden Menschen als einen großen Gewinn. Es gelte, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung auch dahingehend zu verstehen, dass sie in der Gestaltung der Unterstützungsleistung und deren Überprüfung selbstwirksam werden. Mit diesem Gedanken startete der Blick in die derzeitigen Entwicklungen der Kommissionsarbeit §131 SGB IX in Sachsen.

Wirksamkeit der erprobten Instrumente im Bereich besondere Wohnformen

Anne Cellar, Referentin für Teilhabe im Paritätischen Sachsen, gab einen Einblick in die Evaluation der neuen Leistungs- und Vergütungssystematik im Bereich der besonderen Wohnformen, bei der sowohl die Bewohner*innen als auch die Leistungserbringenden befragt wurden. Erfreulich stellte sie mit Blick auf die Evaluation fest, dass der Paradigmenwechsel des Bundesteilhabegesetzes hin zu einer personenzentrierten Begleitung mit dem neuen System gelingt. Die Ziele der einzelnen Menschen stehen im Fokus und bilden die Grundlage in der gemeinsamen Arbeit.

Dennoch blieben einige Fragen offen, die es zu beantworten gelte, um das System in ganz Sachsen ausrollen zu können. So muss beispielsweise der Integrierte Teilhabeplan (ITP), in dem die Ziele des betreuten Menschen erfasst werden, regelmäßig stattfinden und gut formuliert sein. Hier scheint die größte Baustelle zu sein, so Anne Cellar, da dies bislang viel zu wenig und zu unregelmäßig stattfindet. Zudem würden in Sachsen derzeit etwa 12.000 Menschen mit Behinderung auf ihren ITP warten.

Wissenschaftliche Erkenntnisse und gemeinsames Lernen

Wie Wirksamkeit genau definiert wird und in der Praxis begleitet und kontrolliert werden kann oder nicht, dazu sprach Thomas Haberl, ehemaliger Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) und nun Dezernent für Soziales im Landschaftsverband Rheinland, einem der beiden Kostenträger in Rheinland-Pfalz. Als einer der Experten in Deutschland stellte Haberl fest, dass eine Wirkung im Einzelfall keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Leistung insgesamt zulässt. So könne man nicht sagen, wenn ein Mensch sein selbstgestecktes Ziel nicht erreicht, dass der Leistungserbringende keine gute Arbeit geleistet hätte. Dies würde verschiedene Faktoren ausblenden, wie veränderte Lebensumstände, die gesundheitliche Fragen, neue Interessen und vieles mehr. Manchmal sei auch der Erhalt eines Zustandes oder die Verlangsamung eines Abbaus schon als Erfolg einer Leistung zu bewerten. Wichtig sei nun, Werte zu erheben und sich gemeinsam darüber auszutauschen und daran gemeinsam zu lernen, um das Ziel der Qualitätssicherung und -steigerung zu erreichen.

Perspektive der Kostenträger

Obwohl selbst nicht anwesend, stellte Rando Vasa, Grundsatzreferent im Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) den Teilnehmenden seine Gedanken zum Thema Wirksamkeit und Wirksamkeitskontrolle zur Verfügung. Hierbei zeigten sich viele Parallelen zu den zuvor erörterten Gedanken und ein gemeinsames Verständnis von Begrifflichkeiten als eine wertvolle Basis.

Im Anschluss formulierten die Teilnehmenden noch Fragen, die in die weitere Kommissionsarbeit einfließen. Unter welchen Umständen oder nicht erreichten Ziel-Quoten greift der KSV zu Prüfkontrollen? Sind bei nicht belegter Wirksamkeit Sanktionen geplant?

Hier gilt es, einen kontinuierlichen Dialog zwischen Kostenträger und Leistungserbringern zu führen und sich auf einen Prozess des gemeinsamen Lernens zu verständigen. Deutlich wurde, dass der Diskurs um Wirksamkeitsmessung in der Eingliederungshilfe, erst am Anfang steht. Aber er muss geführt werden, um die Qualität der eigenen Arbeit weiterentwickeln und die Leistungsfähigkeit Sozialer Arbeit auch in die Gesellschaft kommunizieren zu können. Gerade letzter Aspekt wird unabhängig von aller Fachlichkeit in Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Datenerhebung soll Diskussion um Wirksamkeit voranbringen

Im zweiten Teil des Tages diskutierten die Teilnehmenden konkrete Vorschläge für einen künftigen Rahmenvertrag. Die breite Mehrheit sprach sich dafür aus, gezielt und effizient Daten zu erheben, um damit in Qualitätsdialogen gemeinsam mit Leistungsberechtigten und Kostenträgern, die Wirksamkeit zu diskutieren und Qualität weiterzuentwickeln. Mit diesem Ansatz wird der Paritätische Sachsen in der Liga und in der Kommissionsarbeit für ein gemeinsames Verständnis werben und den Rahmenvertrag mitgestalten.


Kontakt:

Anne Cellar (Referat Teilhabe)
Tel.: 0351 - 828 71 150
E-Mail: anne.cellar(at)parisax.de