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Förderung: Erfahrungen nutzen, Angebote zukunftsfähig gestalten

Leistungsvereinbarungen und Förderrahmen bieten oft nur wenig Flexibilität, um neue Ansätze auszuprobieren. Die Pandemie brach dieses Muster teilweise auf und öffnete neue Handlungsspielräume, wie Erfahrungen aus Chemnitz und Dresden zeigen.

Pandemiebedingte Einschränkungen erschweren seit dem Frühjahr 2020 die Arbeit sozialer Angebote. Wie also sollten da Leistungsbeschreibungen umgesetzt oder Zuwendungsbescheide und Vereinbarungen erfüllt werden? Zwei Beispiele aus Chemnitz und Dresden zeigen, wie von Verwaltung und Trägern gemeinsam definierte Eckpunkte den Einrichtungen und Diensten mehr Flexibilität ermöglichen. Ein Ansatz, der auch nach der Pandemie in Betracht gezogen werden sollte.

Handlungsleitlinien als Fundament für finanzielle Sicherheit und Innovation

In der Stadt Chemnitz verständigten sich die örtliche Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Stadtverwaltung auf Handlungsleitlinien. In ihnen wurde das Bekenntnis abgelegt, die sozialen Dienste finanziell abzusichern, indem die entsprechenden Grundlagen Bestand haben. Unter dem Titel „Partnerschaftlich und handlungsfähig durch die Krise - Menschen helfen – Zukunft sichern“ verabschiedete der Stadtrat diese Leitlinien dann als Richtlinie und vereinbarte in einer Art Stufenplan Handlungsoptionen.

Zuvörderst geht es darum, die Angebote durch Öffnung und Anpassung der inhaltlichen Schwerpunkte unter Pandemiebedingungen arbeitsfähig zu halten. Dabei konnten die Träger innovative Ideen vorschlagen und erproben, die von der Verwaltung größtenteils auch anerkannt wurden. Ebenso war es möglich, Personal in anderen Bereichen sowie sogar bei anderen Angebotsträgern einzusetzen. „Die Offenheit der Stadtverwaltung gegenüber Neuerungen ist spürbar gewachsen“ stellt Carsten Tanneberger, Chemnitzer Regionalleiter des Paritätischen Sachsen, rückblickend fest. „Das sehen wir beispielsweise bei aufsuchenden Ansätzen in der offenen Senior*innenarbeit oder in Bezug auf digitale Formate. Ausschlaggebend dafür ist wohl die Erfahrung, dass alternative Leistungsformen nicht zwangsweise mit erhöhten Kosten oder geminderten Angeboten einhergehen.“

Angepasste Leistungserbringung und Angebotsgestaltung

Auf Initiative der Diakonie Dresden und der Regionalgeschäftsstelle Dresden des Paritätischen Sachsen beschloss der Dresdner Stadtrat bereits im April 2020 ein Verfahren zur Umsetzung städtischer Förderrichtlinien unter Pandemiebedingungen. Dieses ermöglicht allen geförderten Trägern eine angepasste Leistungserbringung und Angebotsgestaltung. So wurden Komm-Strukturen in der Altenhilfe und in der Jugendarbeit häufig in Geh-Strukturen umgewandelt, die den Fachkräften den Kontakt mit den Zielgruppen offen hielten. Beispielsweise konnten Senior*innen in der Häuslichkeit aufgesucht werden, um Vereinsamung vorzubeugen. Junge Menschen erhielten umfassende Unterstützung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere bei der Teilhabe an schulischer Bildung im Distanzunterricht. „Die Finanzierung sozialer Angebote wurde uneingeschränkt fortgesetzt und die Ämter wurden zu einem sensiblen Umgang mit den zu erbringenden Eigenanteilen der Träger aufgefordert. Der Beschluss ist bis auf weiteres gültig, so dass auch in weiteren Phasen der Pandemie Einschränkungen abgefedert werden können“, stellt Carsten Schöne zufrieden fest.

Der Artikel erschien zuerst in der März-Ausgabe 2022 unseres Verbandsmagazins anspiel.