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Freie Schulen: Neuer Gesetzentwurf sieht unverhältnismäßige Kontrollen vor - Klagen vorprogrammiert

 

 

(Dresden) Der Paritätische Sachsen lehnt die im Gesetzentwurf für die freien Schulen formulierte Ausweitung von Kontrollen ab. Die vorgeschlagenen Regelungen stellen aus Sicht des Verbandes einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Eigenständigkeit der Träger dar und widersprechen der angestrebten Gleichrangigkeit.

„Der vorliegende Gesetzentwurf für die Freien Schulen beinhaltet weitreichende Eingriffe in die Eigenständigkeit der Schulen. Diese Ausweitung von Kontrollen ist nicht hinnehmbar und würde absehbar Klagen nach sich ziehen“, warnt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen.

In der gesetzlichen Neufassung finden sich zusätzliche Kontrollen, die den Datenschutz gefährden, Zugänge gegen den Willen des Trägers vorsehen und überbordende Dokumentationsansprüche stellen. Die Regelungen gehen über den Rahmen hinaus, der für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb notwendig ist.

„Transparenz und Sicherung der Schulqualität ist richtig und wichtig. Das gewährleisten die bereits bestehenden Regelungen zur Überprüfung von Schulen in freier Trägerschaft umfänglich. Daher stellen wir uns gegen die hier vorgesehenen Eingriffe in die Gestaltungshoheit der Träger. Ein Festhalten an diesen Regelungen zieht unweigerlich neue Konflikte nach sich, die unnötig sind. Vielmehr sollte die Energie zur Weiterentwicklung sächsischer Schulbildung verwendet werden, anstatt eine neue Kultur des Misstrauens zu etablieren“, sagt der Landesgeschäftsführer.

Hintergrund: Bezugnehmend auf Artikel 102 der Sächsischen Verfassung stellte der Verfassungsgerichtshof am 15. November 2013 fest, dass Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft gleichrangig zu behandeln sind. Er erteilte dem Gesetzgeber den Auftrag, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung umzusetzen. Die Neufassung des Gesetzes zu Schulen in Freier Trägerschaft wird Anfang März dem sächsischen Kabinett vorgelegt und geht anschließend ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Die Freien Schulen kritisierten zudem mehrfach die fehlende Verfassungskonformität der gesetzesvorlage.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit mehr als 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. Sachsenweit betreiben die Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Bildungsbereich, so z.B. 21 Freie Schulen.

Presseanfragen:
Thomas Neumann (Pressesprecher, Der Paritätische Sachsen)
Tel: 0351/ 49 166 54
E-Mail: Thomas.Neumann@parisax.de

 

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