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Frühförderung: Nach Jahren wieder Bewegung in den Gesprächen mit den Kostenträgern

Die sächsische Frühförderlandschaft ist gut aufgestellt. Engagierte und qualifizierte Fachkräfte setzen sich täglich dafür ein, Kindern mit Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten frühzeitige Unterstützung zukommen zu lassen. Eine herausfordernde und anstrengende Arbeit, die dennoch viel Spaß mache, waren sich die Teilnehmenden der Fachgruppe interdisziplinäre Frühförderung einig, als sich am 25. März 2015 in der Landesgeschäftsstelle trafen.

Die zu überarbeitende Diagnostikvereinbarung beschäftigte die Runde am stärksten. Damit Träger von Interdisziplinären Frühförderstellen die pädagogische und/oder psychologische Diagnostik durchführen können, schließen sie eine entsprechende Vereinbarung mit den Kassen ab. Aktuell müssen sowohl die Zeitanteile für die Diagnostik selbst, aber auch die seit 2005 nicht fortgeschriebenen Entgelte nachverhandelt werden. Die Anwesenden tauschten sich über eine praxisnahe Ausgestaltung dieser Aspekte und das weitere Vorgehen aus. Schon im Vorfeld der Fachgruppe waren die Zeitanteile sowie die Personalkosten Gegenstand eines ersten Gesprächs mit den Kassen gewesen. Hier wurden sehr ausführlich und detailliert die Inhalte und Zeitumfänge der einzelnen Diagnostiken diskutiert. „Die Diagnostikvereinbarung bedarf einer dringenden Überarbeitung, da sie den Anforderungen der Praxis nicht mehr gerecht wird. Wegen der Erweiterung und fachliche Anpassung standardisierter Tests und zunehmend komplexerer Bedarfe der Kinder ist eine gute Diagnostik im vorgegebenen Zeitrahmen nicht mehr zu leisten. Hinsichtlich der Vergütung ist es nicht vermessen, nach 10 Jahren eine Anpassung einzufordern“, sagt Astrid Jungmichel, Referentin für Ambulante Eingliederungshilfe des Paritätischen Sachsen. Im ersten Gespräch mit den Kassen sei erkennbar gewesen, dass es durchaus Handlungsspielraum gäbe. Die Verhandlungen im Mai würden zeigen, wie weit man aufeinander zugehen könne.

Weitere Themen der Fachgruppe waren die Qualitätssicherung in der Frühförderung, die zunehmend schwerere Fachkraftgewinnung, Fragen zur Gruppenförderung, Leistungen der Pflegeversicherung und Bescheidungen des MDK sowie die Zuständigkeitsfrage zwischen Jugend- oder Sozialamt in bestimmten Fallkonstellationen.

Kontakt:
Astrid Jungmichel (Referentin Ambulante Eingliederungshilfe)
Tel.: 0351/ 491 66 26
E-Mail: astrid.jungmichel@parisax.de