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Führungskräftekonferenz: Ehrenamtliche Aufsicht richtig gestalten

Publikum hört dem Vortrag von Prof Martin Beck auf Führungskräftekonferenz 2016 des Paritätischen Sachsen in Dresden "Ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte gewinnen und binden" zu.

Soziale Organisationen müssen als gemeinnützige Akteure ein unabhängiges Aufsichtsgremium vorhalten, dessen Mitglieder ehrenamtlich agieren. Diese Gremien zu besetzen ist nicht immer leicht. Die Führungskräftekonferenz 2016 griff dieses Thema auf.

Den Veranstaltungsauftakt bildete das Impulsreferat von Prof. Martin Beck, der bereits seit vielen Jahren Unternehmen der Sozialwirtschaft zu Personal- und Organisationsfragen berät. Ein Schwerpunkt ist dabei die erfolgreiche Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Der Unternehmensberater umriss, wie ein gut gewichtetes Aufsichtsgremium zusammengesetzt sein sollte und benannte Argumente für die Mitarbeit. Generell plädierte er für schlanke Strukturen, die aus Spezialisten und Generalisten bestehen. Zentrale Aufgabe sei es, die Hauptamtlichen zu begleiten und zu beraten. Aber in der Krise muss das Aufsichtsgremium als handelnder Akteur aktiv werden. Eine klare Rollenteilung zwischen Hauptamt und Ehrenamt ist dafür unumgänglich.

Kommunikation auf Augenhöhe als Schlüsselfaktor

Die anschließenden Workshops widmeten sich zum einen den rechtlichen Fragen ehrenamtlicher Aufsichtstätigkeit und zum anderen der gelingenden Kommunikation. In letzterem schilderte Burkhart Preuß, Geschäftsführer der Lebenshilfe Pirna-Sebnitz-Freital, wie der Verein prägende Veränderung in den ehrenamtlichen Verbandsgremien erfolgreich gestaltet. Die Transparenz und offene Kommunikation von Veränderungsprozessen sei dabei ein wichtiger Faktor, denn es galt auch das Vertrauen in der Unternehmenskultur zu stärken, so Preuß. Prof. Beck stimmte dem zu und unterstrich, dass insbesondere bei der Rechtsform des Vereins das gegenseitige Vertrauen entscheidend ist. Außerdem müsse die Satzung so gestaltet sein, dass die Handlungsfähigkeit des Vereins stets gewahrt bleibe.

Rechtliche Fallstricke erkennen und handeln

Rechtliche Fragen zu Satzung, Rechtsform und der rechtssicheren Gestaltung von ehrenamtlichen Aufsichtsgremien auf der einen und hauptamtlichen Entscheidungsträgern auf der anderen Seite wurden im zweiten Workshop besprochen. Daniel Skupin, geschäftsführender Vorstand des PTV Sachsen illustrierte anhand seines Vereins die Neugestaltung bestehender Strukturen. Seit rund zwei Jahren durchläuft der PTV einen Wandel, der den stetig gewachsenen Verein entsprechend den neuen Anforderungen aufstellt. Zudem ist es mit der neuen Struktur gelungen, ehrenamtliche Akteure für die weitere Mitwirkung im Aufsichtsrat zu binden, da Zuständigkeiten und Aufgabenumfänge neu definiert wurden. Dieses praktische Beispiel ergänzten Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch sowie der Fachanwalt Jan Graupner mit rechtlichen und strukturellen Hinweisen. Graupner gab zudem Anregungen, wie ehrenamtliche Aufsichtsakteure rechtlich abgesichert werden können, um so auch die Befürchtungen potentieller Kandidaten im Vorfeld zu entkräften.

 

Lesen Sie einige Tipps von Prof. Martin Beck in unserer dreiteiligen Artikelreihe „Ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte finden und halten“, die hier in den letzten Wochen veröffentlicht wurde. Jetzt Teil eins lesen.

Mitglieder finden die jeweiligen Präsentationen der Referenten im internen Bereich der Website.