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Ganztagsbildung: Kooperation von Hort und Schule verbessern

Wenn Kinder eingeschult werden, stehen viele Familien auch vor der Frage, wie ihr Kind außerhalb des Unterrichts im Hort begleitet wird. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Kinder umfassender zu fördern, hat die Bundesregierung 2021 ein ‘Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter’ verabschiedet. Ab dem Schuljahr 2026 haben alle Erstklässler*innen einen Anspruch darauf. Dieser wird dann schrittweise auf die jeweils höheren Klassen ausgeweitet, so dass 2029 alle Grundschulkinder ganztägig Bildung, Erziehung und Betreuung erhalten können. Der Anspruch auf Ganztagsbildung ist ein wichtiger bildungspolitischer Schritt. Damit er gelingt, muss Sachsen der Zusammenarbeit von Schule und Hort einen neuen Rahmen geben.

Schule und Hort existieren bisher als zwei voneinander getrennte Systeme

In Sachsen gibt es ein gutes Angebot an Hortplätzen. Die Anforderungen des Rechtsanspruchs werden bereits nahezu erfüllt. Allerdings wird bisher vor allem die Schule als Lernort betrachtet und der Hort auf das Betreuungsangebot reduziert. In der Regel fehlt eine systematische und gleichberechtigte Zusammenarbeit. Pädagogische Synergieeffekte bleiben somit ungenutzt. Eltern berichten von Doppelstrukturen, zum Beispiel bei Elterngesprächen. Kinder erleben oft zwei verschieden funktionierende Welten.

Daher müssen Hortleitung und Schulleitung gleichberechtigt über die Ausgestaltung von Ganztagsbildung entscheiden. Bildung muss aufeinander aufbauend gestaltet werden. Das Sächsische Kita- sowie das Schulgesetz sind dahingehend anzupassen. Die gesetzlichen Regelungen im Bundesland Berlin und die daran anknüpfende Rahmenvereinbarung mit freien Trägern können dafür ein Vorbild sein.

Über einen Rahmenvertrag zwischen Schulen, freien Trägern und Kommunen ein gemeinsames Bildungsverständnis fördern

Das professionelle Zusammenwirken von Schulen und Horten - hin zu einem gemeinsamen Bildungsverständnis, das vom Potential des Kindes ausgeht - sollte in Sachsen über einen Rahmenvertrag gestaltet werden. Darin sind Ziele, Aufgaben und Verantwortungen zwischen Schulen und Horten zu benennen und die jeweiligen Fachkompetenzen zu achten. Die Professionen werden trotz verschiedener rechtlicher Grundlagen und Trägerschaften damit verbindlich verzahnt. Hierarchien werden abgebaut. Formales, kreatives und soziales Lernen werden gleichgestellt. So wird ein ganzheitlicher Bildungsalltag für Kinder möglich und Eltern erleben Ganztagsbildung aus einem Guss.


Kontakt

Nicole Börner (Referat Bildung)
Tel.: 0351 – 828 71 152
E-Mail: nicole.boerner(at)parisax.de