Straffälligkeit von Minderjährigen gerät durch Vorfälle in Leipzig erneut in den Blick der Öffentlichkeit. Damit kommt erneut die Diskussion um das Absenken der Strafmündigkeit sowie die geschlossene Unterbringung von auffälligen Kindern und Jugendlichen auf. Der Paritätische fordert stattdessen, mehr Ressourcen, bessere Koordination und frühzeitige Hilfe.
Eine Lücke im Jugendhilfesystem
Der Fall der sogenannten „Leipziger Kinderbande“, deren mutmaßliche Anführer erst elf Jahre alt sind, verdeutlicht eine strukturelle Lücke im deutschen Jugendhilfesystem. Da Kinder unter 14 Jahren nach §19 StGB strafunmündig sind, können sie nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wiederholte und teilweise schwerwiegende Delikte stellen die Jugendämter, Schulen und Gerichte daher vor erhebliche Herausforderungen.
In Sachsen existieren derzeit keine Einrichtungen, die freiheitsentziehende oder geschlossene Maßnahmen umsetzen dürfen. Jugendhilfe und Polizei stoßen in der Betreuung sogenannter „Intensivtäter“ an Grenzen. Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert daher neue gesetzliche und institutionelle Lösungen, einschließlich der Möglichkeit geschlossener Unterbringung. Dieser Vorschlag ist politisch und fachlich stark umstritten.
Paritätischer Sachsen lehnt rein repressiven Ansatz ab
Der Paritätische Sachsen erkennt den dringenden Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung von Kindern mit komplexem Hilfe- und Unterstützungsbedarf an. „Gleichzeitig betonen wir, dass eine geschlossene freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen keine geeignete Lösung für diese Probleme ist. Zudem schließt ein Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses diese Form des Umgangs mit herausfordernden jungen Menschen aus. Die Lösung liegt in der Weiterentwicklung von präventiven, therapeutischen und intensivpädagogischen Hilfen“, so Carsten Schöne, Regionalleiter für Dresden und Görlitz beim Paritätischen Sachsen und stellvertretender Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses.
Ein Ausbau repressiver Instrumente darf niemals den Ausbau präventiver Strukturen ersetzen. Der Schutz der Gesellschaft und die Wahrung der Kinderrechte müssen gleichrangig berücksichtigt werden.
Hinweise für den Entwicklungsbedarf in den Hilfen zur Erziehung liefert die vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene „Interval“-Studie. Sie beschreibt die Sicht junger Menschen auf die Unterstützungsangebote der Jugendhilfe. Eine faktenbasierte Weiterentwicklung des Hilfesystems ist möglich und muss jetzt angegangen werden. Zudem bieten Erfahrungen aus anderen Bundesländern alternative Ansätze zur geschlossenen Unterbringung.
Mit Prävention und gezielter Hilfe erfolgreich
- Stärkung der Jugendhilfe: Ausbau spezialisierter Einrichtungen mit erhöhtem Betreuungsschlüssel für hochbelastete Minderjährige.
- Kooperationsnetzwerke: Verbindliche Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schule, Polizei und Justiz zur interdisziplinären Gefährdungseinschätzung.
- Erziehen statt Einsperren: Entwicklung intensivpädagogischer Konzepte als wirksame Alternative zur Freiheitsentziehung.
- Frühe Prävention: Stärkung von Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Familienhilfe, um Risiken delinquenten Verhaltens frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig adäquate Hilfen zu ermöglichen.
- Kinderrechte sichern: Jede Reform des Jugendstrafrechts oder der Jugendhilfe muss die Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention und des Grundgesetzes wahren.
Komplexen Hilfebedarfen rechtzeitig, koordiniert und gut ausgestattet begegnen
Der Paritätische Sachsen spricht sich gegen eine Absenkung der Strafmündigkeit aus. Statt härterer Strafen braucht es mehr Ressourcen, bessere Koordination und frühzeitige Hilfe. Daher schlägt der Paritätische Sachsen die Einrichtung einer landesweiten Koordinierungsstelle für Fälle mit komplexen Hilfebedarfen vor. Nur mit geeigneten sozialpädagogischen und therapeutischen Settings kann das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit und Kindeswohl wirksam aufgelöst werden.
Kontakt:
Carsten Schöne (Regionalleiter Dresden und Landkreis Görlitz, Stellvertretender Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses und des Jugendhilfeausschusses Dresden)
Tel.: 0351 - 828 71 181
E-Mail: carsten.schoene(at)parisax.de
Katrin Bressel (Referat Jugendhilfe)
Tel.: 0351 - 828 71 144
E-Mail: katrin.bressel(at)parisax.de
