Kontaktaufnahme

Grünes Licht für Kontaktstellen und Selbsthilfegruppen in Sachsen

Die GKV-Gemeinschaftsförderung hat gemeinsam mit dem Beirat am 9. März 2021 entschieden: Alle Kontaktstellen für Selbsthilfe sowie alle Selbsthilfegruppen erhalten die beantragten Fördersummen zu 100 Prozent. 

Die wohl wichtigsten Entscheidungen zur Finanzierung der Selbsthilfearbeit in diesem Jahr hat die GKV-Gemeinschaftsförderung gestern in zwei Telefonkonferenzen getroffen. Es wurden Fördermittel in Höhe von 2,603 Mio. Euro vergeben (ohne die Mittel für die LAKOS und inklusive Restmittel aus 2020).

Zunächst haben die Gesetzlichen Krankenversicherungen intern über die Förderanträge beratschlagt. Im Anschlusstermin wurden die Vorschläge dem Beirat (Paritätischer Sachsen, LAG Sachsen, LAKOS und Suchstselbsthilfe)* unterbreitet, und wir haben in einer sehr offenen und freundlichen Atmosphäre Fragen zu einzelnen Selbsthilfeakteuren ausführlich diskutiert.

1. Allgemeines

Mehr Geld im Topf: Pandemiebedingt gibt es hohe Restmittel von 96.612 Euro. Darunter fallen zum Beispiel 23.850 Euro, die von Selbsthilfegruppen nicht gebraucht und an die GKV zurückgezahlt wurden. Das ist eine Ausnahmesituation. 2020 betrug der Überschuss gerade einmal 2,90 EUR.

2. Fördermittel für Selbsthilfegruppen

Das Budget für Selbsthilfegruppen von 1,3 Mio. Euro wurde nicht aufgebraucht. Warum? Die Selbsthilfegruppen haben „nur“ 1,24 Mio. Euro bei der AOK PLUS beantragt. Zudem fallen einige Anträge aus der Berechnung raus als „Fehlanträge“. Außerdem haben weniger Selbsthilfegruppen Anträge eingereicht: 923 für 2021, 1001 in 2020). Die bewilligte Summe für Selbsthilfegruppen beträgt final 934.763 Euro.

Abgelehnt wurde die Förderung von:

  • Steuerbürokosten
  • Reha-,Sport- und Funktionskosten
  • teure, nichtzweckmäßige digitale Produkte

Evelin Wiesner von der AOK PLUS hat intern Höchstbeträge für digitale Produkte festgelegt. Die Förderung digitaler Anwendungen sei eher als ein Zuschuss zu betrachten. Beispielsweise wurden sehr teure Laptops nicht finanziert.

Der Paritätische Sachsen hat bereits 2020 mehr Transparenz zur Förderung digitaler Anwendungen gefordert (z. B. in Form einer Checkliste). Selbsthilfe-Referentin Carolin Schulz wird mit Evelin Wiesner im April 2021 über offizielle transparente Förderkriterien für die nächste Förderperiode beratschlagen. Die Förderkriterien werden dann möglicherweise über den Wegweiser der LAKOS veröffentlicht.

Erste Auskünfte zu neuen Förderkriterien können Sie von Frau Wiesner im Online-Workshop am 26. März 2021 erfahren: „Digitale Anwendungen in der Selbsthilfe - Welche finanzielle Unterstützung ermöglicht der GKV-Leitfaden?“ in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfeakademie Sachsen Mehr Informationen >).

3. Fördermittel für Kontaktstellen für Selbsthilfe

Die unverbrauchten Fördermittel der Selbsthilfegruppen in Höhe von 367.013 Euro gehen in das Budget für die Kontaktstellen & Landesverbände für Selbsthilfe über. Damit kann an die Selbsthilfekontaktstellen ein Betrag von 421.598 EUR ausgezahlt werden und die beantragten Gelder vollständig bewilligt werden.

NEU Der Höchstbetrag zur Förderung der Kontaktstellen wurde von 42.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.

Zwölf Kontaktstellen für Selbsthilfe haben Fördermittel beantragt. Sechs davon haben mehr Gelder als im Vorjahr beantragt, bei einer ist die Antragshöhe gleich geblieben.

Alle Anträge der Kontaktstellen für Selbsthilfe wurden vollständig bewilligt. Darunter erhalten elf von zwölf Kontaktstellen für Selbsthilfe eine 100 % Förderung aus dem Basisbudget für Kontaktstellen. Fünf Kontaktstellen für Selbsthilfe sind Mitglieder beim Paritätischen Sachsen.

Eine einmalige Sonderregelung zur Finanzierung greift für die KISS Weißwasser, welche 60.408,66 Euro beantragt hat. Normalerweise würde hier nur der Höchstfestbetrag von 50.000 Euro gefördert werden. Das Gremium hat sich für die vollständige Bewilligung aufgrund der schlüssigen Argumentation (neue Außenstelle in Niesky, wichtiges Netzwerken im ländlichen Raum und wissenschaftliche Begleitung des Projektes) ausgesprochen. Der Fehlbetrag wird einmalig (!) aus den vorhandenen Restmitteln des Selbsthilfegruppen-Budget gedeckt. Marita Kaps von der IKK Classic betonte, dass für Folgejahre eine kommunale Förderung zu erschließen sei.

4. Lakos

Der Antrag 2021 der Lakos wird um die im Jahr 2020 nicht verbrauchten GKV-Fördermittel gekürzt. Die Höhe ist noch nicht bekannt. Der Verwendungsnachweis wird bis zum 31.03.2021 eingereicht. Die Auszahlung der (gekürzten) Fördermittel erfolgt erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

5. Landesverbände

Ich informiere Sie über Details in einer gesonderten Fachinformation "So fördert die GKV die Landesverbände 2021".

 

* Mitglieder im Beirat der GKV-Gemeinschaftsförderung:

  • Chris Branß, Landeskontaktstelle für Selbsthilfe Sachsen
  • Daniel Pech und Immo Stamm, Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
  • Beate Drowatzky, Sächsische Suchtselbsthilfe e. V.
  • Carolin Schulz, Paritätischer Sachsen

Kontakt:

Carolin Schulz (Referat Selbsthilfe & Öffentlichkeitsarbeit Selbsthilfeakademie Sachsen)

Tel.: 0351 - 828 71 123
E-Mail: carolin.schulz(at)parisax.de