Die Verbände der Träger der praktischen Ausbildung nach PflBG im Freistaat Sachsen erreichte ein Informationsschreiben des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS). Dieses Schreiben beinhaltet die Information, dass die zuständige Stelle des sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe (SAFB) ein Initialschreiben erst nach dem 17.6.2019 an die stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Dienste verschicken wird, in der das Verfahren der Registrierung im Webportal erläutert wird.
Die Frist für die Meldung der voraussichtlichen Zahl der Ausbildungsverhältnisse und der voraussichtlichen Ausbildungsvergütung zum 15. Juni 2019 nach § 30 Absatz 4 PflBG i.V.m. § 5 Absatz 1 PflAFinV ist keine Ausschlussfrist! Die Meldung der Träger der praktischen Ausbildung kann daher in Abstimmung mit zwischen SAFB und SMS bis zum 24. Juli 2019 erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, der dazugehörigen Anlage sowie der Website der Fondveraltenden Stelle: https://ausbildungsfonds-pflegeberufe-sachsen.de/
Zur Übersicht haben wir Ihnen die Meldepflichten noch einmal zusammengefasst.
Die Meldepflicht betrifft zum Teil (Siehe § 11 PflAFinV) alle Einrichtungen der Pflege und nicht nur die Träger der praktischen Ausbildung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
