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Integrationsgesetz: Verlässliche Integrationsangebote in allen Regionen sicherstellen

Die weltweiten Migrationsbewegungen stellen den Freistaat Sachsen vor langfristige Herausforderungen, eröffnen aber auch Chancen. Wie der Bevölkerungsmonitor Sachsen zeigt, hat sich der Ausländeranteil zwischen 1990 und 2021 verfünffacht. Zuwanderung setzt sich zudem unterschiedlich zusammen, etwa aus Arbeitsmarktmigration oder der Aufnahme von Schutzsuchenden. Der Rahmen für die Integration vor Ort ist jedoch unzureichend verbindlich geregelt. Die Potentiale gezielter Integration bleiben daher vielerorts ungenutzt und werden aktuell in den Kommunen viel zu oft zum politischen Spielball. Chancen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen bleiben somit auf der Strecke.

Landespolitik muss den Rahmen für die Zukunftsaufgabe Integration setzen

Gelingende Integration braucht eine Vielfalt geförderter Angebote. Beim Ankommen sind eine zuverlässige Migrationsberatung und Flüchtlingssozialarbeit unverzichtbar. Für das Einleben in der neuen Umgebung sind Beratungsstellen wesentlich. Sie unterstützen Zugewanderte dabei, eigene Ziele und Zukunftsaussichten zu finden und helfen, Hürden und Hemmnisse bei (Aus-)Bildung, Sprache, Arbeit, Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe abzubauen. Zusätzlich sind Hilfen für besonders Schutzbedürftige, wie beispielsweise LGBTQI-Geflüchtete, alleinreisende Frauen, Behinderte, chronisch Kranke und Traumatisierte, von großer Bedeutung. Mitgestalten zu können, fördert die Integration, weshalb politische Partizipationsmöglichkeiten und lokale Netzwerke gegen Rassismus und Extremismus jeglicher Art zu stärken sind.

Über ein Landesgesetz sind Klarheit und Widerspruchsfreiheit in Fragen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu schaffen. Die konkrete Ausgestaltung vor Ort erfolgt weiterhin über kommunale Integrationskonzepte. Mit dem im Juli 2023 vorgelegten Gesetzentwurf für ein Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz bekräftigt der Freistaat das politische Bekenntnis zum ‘Einwanderungsland Sachsen’. Die Staatsregierung und die Koalition signalisieren damit Zugewanderten, Geflüchteten, Migrant*innen-Selbstorganisationen, Beschäftigten und ehrenamtlich Engagierten, dass der Freistaat bei der Gestaltung von Integration langfristig Verantwortung übernehmen will. Und dennoch geht der vorgelegte Gesetzesentwurf nicht weit genug, denn die Finanzierungsverantwortung wird nicht geklärt.

Integration verbindlicher regeln - Regionen stärken

Integration darf nicht von politischer Stimmung oder dem Wohnort abhängig gemacht werden. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancengleichheit sind klar definierte, vergleichbare Standards und die entsprechende Finanzierungsverantwortung zwischen Land und Kommune gesetzlich zu regeln. Die in Sachsen angewendete ortsgebundene Wohnsitzauflage bekräftigt diesen Auftrag, denn Asylsuchende dürfen nicht selbst über ihren Wohnort entscheiden, sind also auf gute Integrationsstrukturen vor Ort angewiesen.


Kontakt

Hendrik Kreuzberg (Referat Migration)
Tel.: 0351 – 828 71 145
E-Mail: hendrik.kreuzberg(at)parisax.de