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Jugendsozialarbeit: Benachteiligten Jugendlichen eine Chance geben

Ausbildung und Arbeit sind für viele Menschen Schlüssel zu einer guten Lebensperspektive und gesellschaftlicher Teilhabe. Doch der Übergang von der Schule in eine Ausbildung bzw. ins Erwerbsleben ist nicht für alle leicht. Benachteiligte Jugendliche aus bildungsfernen Familien bzw. in schwierigen Lebenssituationen dürfen dabei nicht allein gelassen werden. Der Sächsische Sozialbericht und eine aktuelle Bertelsmann-Studie belegen für Sachsen eine konstant hohe Schulabbrecher-Quote. Nicht selten tauchen junge Menschen nach derartigen Rückschlägen ab und sind über Beratungsangebote wie Jugendberufsagenturen nicht zu erreichen. Auch deshalb fordern Sozialverbände, Bildungsexpert*innen und die Wirtschaft seit Jahren mehr Aufmerksamkeit für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf. Insbesondere benachteiligte Jugendliche brauchen soziale Angebote, die ihnen Perspektiven aufzeigen.

Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit hilft Jugendlichen individuell, verhindert Armut und stärkt den Arbeitsmarkt

Die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit unterstützt benachteiligte junge Menschen, die sich entweder in Krisensituationen befinden oder nach Krisensituationen ihr Leben neu in den Griff bekommen und Zugang zu Ausbildung und Arbeit finden wollen. Durch eine aufsuchende sozialpädagogische Beratung und Begleitung sowie praxisorientiertes Lernen werden diese jungen Menschen ganz individuell unterstützt. Auch Zugewanderten und Geflüchteten wird dabei geholfen, in unserem Bildungssystem bzw. auf dem Arbeitsmarkt anzukommen und sich so eine Lebensperspektive aufzubauen.

Seit vielen Jahren werden in Sachsen sogenannte ‘Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen’ über ein eigenes ESF-Programm gefördert.  Die Evaluation des ESF-Förderzeitraums 2014 – 2020 bestätigt den Bedarf und die Wirksamkeit der Angebote. Doch die ESF-Förderperiode endet 2027. Es müssen bereits jetzt die notwendigen parlamentarischen Weichen gestellt werden, um die Angebote ab 2028 aufrechtzuerhalten.

Befristete EU-Förderung - Fortsetzung ab 2027 im Landeshaushalt sicherstellen

Der Freistaat sollte dafür mit Beginn der neuen Wahlperiode eine Strategie erarbeiten, die darauf abzielt. die geförderten Strukturen trotz rückläufiger ESF-Mittel zu erhalten. Es braucht ein ‘Landesförderprogramm Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit’, in dem die Bereiche Bildung, Wirtschaft und Soziales mehr als bisher zusammengedacht werden – mit dem politischen Ziel, die Potentiale junger Menschen zu fördern und eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Förderung sollte sich eng an der 2022 veröffentlichten Fachempfehlung des Landesjugendhilfeausschusses orientieren. Darin sind die wesentlichen Handlungsansätze, Angebotsformen und Qualitätsanforderungen beschrieben.


Kontakt

Kristin Höfler (Referat Arbeit und Beschäftigung)
Tel.: 0351 – 828 71 141
E-Mail: kristin.hoefler(at)parisax.de