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Kindertagespflege: Ein Plädoyer für mehr Mut zur Vertretung

Kinder spielen in einer Kindertagespflegestelle mit Kartons, Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen, IKS

Seit es Tageseltern in Sachsen gibt, besteht die Diskussion um Vertretungsregelungen. Die jeweilige Ausgestaltung reicht in sächsischen Kommunen auch nach 30 Jahren noch von gut bis gar nicht. Inge Michels plädiert für mehr Mut, das Thema endlich zu klären.

Eigentlich ist alles klar und verständlich geregelt. In jedem Bundesland sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, innerhalb ihrer Kinderbetreuungsangebote Lösungen bereitzuhalten, wenn ein*e Erzieher*in oder eine Kindertagespflegeperson ausfällt. Und das heißt: Sie müssen nicht nur im Notfall eine Ersatzbetreuung der Kinder organisieren. Sie sind vielmehr  gehalten, Vertretungslösungen zu implementieren, noch bevor eine konkrete Notsituation eintritt.

Zugegeben: Die Kindertagespflege ist ein buntes Feld. Da Bundes- und Landesrecht den Kommunen viel Spielraum in der Ausgestaltung der Kindertagespflege vor Ort lassen, sind entsprechende Regelungen in Form von Satzungen oder Richtlinien erforderlich, um Vertretung gut zu organisieren. Hierbei lassen sich Transparenz und Verständlichkeit in manchen Fällen sicher optimieren. Hinzu kommt die Gemengelage, dass wirtschaftlich selbständige Kindertagespflegepersonen ihrem gesetzlichen Förderauftrag unter Aufsicht der öffentlichen Träger der Jugendhilfe - also in einer gewissen Abhängigkeit - nachgehen. Das ist für die Verantwortlichen in Jugendamt, Fachberatung und Kommune ein nicht immer leicht auszutarierendes Spannungsfeld.  

Aber ist das ein Grund, die Hände in den Schoß zu legen oder nur halbherzige Versuche bei der Lösung nach Vertretungsregelungen zu machen? Sicher nicht! Ja – aufgrund  der großen Heterogenität der Kindertagespflege, die in jedem Landkreis, in jeder Stadt in Sachsen anders aussieht, gibt es nicht das eine Vertretungsmodell, das für alle passt. Diese Situation ist bundesweit für das Arbeitsfeld charakteristisch.

Was die Lage nicht besser macht: Der Umgang mit Vielfalt – das Analysieren, Abwägen, Entscheiden, Überzeugen, Umsetzen, Evaluieren, Nachsteuern – und das Aushalten von Ungewissheit in solchen Entscheidungsprozessen sind nun einmal sehr anspruchsvoll. Wieviel leichter wäre es, wenn eine Landesregierung diktieren würde, wie es zu machen ist – so und nicht anders! Das wäre einfacher. Aber wäre es besser? Würde beispielsweise das Vertretungsmodell von Dresden der Konstellation in Plauen gerecht?  

Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege sollten auf die Belange vor Ort zugeschnitten werden können. Auch dort steckt der Teufel manchmal im Detail und nicht alle Akteur*innen arbeiten stets reibungslos Hand in Hand. Aber daran lässt sich arbeiten. Alles ist besser, als nichts zu tun.
Denn es geht doch um eine ganz schlichte und fast schon selbstverständliche Errungenschaft in unserem Sozialsystem. Es geht darum, dass eine Kindertagespflegeperson Urlaub und Weiterbildung beanspruchen darf, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. Dass sie krank werden darf, ohne dadurch weniger zu verdienen. Dass Eltern arbeiten können, wenn ihre Kindertagespflegeperson einmal ausfällt. Und: Dass kleine Kinder liebevoll, professionell und von vertrauten Menschen umsorgt und gefördert werden, wenn die Großen einmal nicht einsatzfähig sind. Das lässt sich doch machen, oder?


Vorschläge und Beispiele guter Praxis hat die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS) in ihrer neuen Broschüre „Vertretung in der Kindertagespflege“ zusammengestellt.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Mehr Informationen zur Kindertagespflege finden Eltern und Tageseltern auf: www.iks-sachsen.de

 

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