Sinkenden Kinderzahlen in Sachsen wird derzeit mit dem Rückbau der Kita-Infrastruktur begegnet. Dabei bietet die Situation auch Chancen, Kitas weiterzuentwickeln, um Standorte zu erhalten und bei künftig wieder steigenden Geburtenzahlen auf vorhandene Einrichtungen samt Fachkräften zurückgreifen zu können. Obwohl damit nicht alle Einrichtungen erhalten werden können, lässt sich so zumindest ein familienfreundliches und standortstärkendes Netz an Kitas in Sachsen absichern.
Welche Möglichkeiten es bereits jetzt gibt, beleuchten wir mit der Interviewreihe „Kita weiterentwickeln“. Diesmal schildert Susann Seyfarth von der HUMANITAS gGmbH die Option, eine integrative Kita um heilpädagogische Plätze zu ergänzen.
Frau Seyfarth, welche Ziele lassen sich mit der Implementierung von heilpädagogischen Plätzen erreichen?
Susann Seyfarth: Vor allem hilft der Ausbau von heilpädagogischen Plätzen den Kindern und Eltern, da er eine inklusive Betreuung für Kinder mit heilpädagogischen Bedarfen ermöglicht.
Hinsichtlich der sinkenden Kinderzahlen kann die Erweiterung das inklusive Profil der Kita stärken. Durch verschiedene Schlüsselvorgaben für heilpädagogische Plätze besteht zudem die Möglichkeit, bei Belegungsschwankungen im Regelbereich vorhandenes Personal flexibler einzusetzen.
Was sollte im Vorfeld bedacht werden?
Susann Seyfarth: Die Kita ist bestenfalls bereits strukturell auf die besonderen Anforderungen von Kindern mit heilpädagogischen Bedarfen vorbereitet. Diese Kinder bringen vielfach auch pflegerische Bedarfe mit, auf die sich die Kita gegebenenfalls erst einstellen muss. Kleine Gruppenstrukturen sind dabei von Vorteil.
Die Regularien zu Ausstattung und Finanzierung bei Regelkindern, Integrationskindern und Kindern mit heilpädagogischen Bedarfen sind unterschiedlich. Die Kostenübernahme erfolgt durch verschiedene Behörden. Kostenträger für Kinder mit heilpädagogischen Bedarfen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV). Der Aufwand im Bereich Organisation und Verwaltung muss im Vorfeld bedacht werden. Ein Austausch mit erfahrenen Einrichtungen ist empfehlenswert.
Im Team sollte grundsätzlich die Bereitschaft zur Arbeit mit Kindern mit heilpädagogischen Bedarfen vorhanden sein. Es braucht ein gemeinsames Konzept.
Wie verläuft der Prozess der Umsetzung in einzelnen Schritten?
Susann Seyfarth: Nachdem sich Träger und Team für die Erweiterung um heilpädagogische Plätze entschieden haben, muss eine Bedarfsabfrage sowohl beim Jugendamt als auch beim KSV erfolgen. Dabei geht es um die Aufnahme in die Bedarfsplanung der Gemeinde, die wiederum Grundlage für die Finanzierung ist. In Abstimmung mit dem Kostenträger sowie der Gemeinde muss anschließend ein Finanzierungsmodell entwickelt werden.
Zudem muss die pädagogische Konzeption hinsichtlich der Betreuung von Kindern mit heilpädagogischem Bedarf erweitert werden. Die zentrale Frage lautet hierbei: Was braucht ein Kind mit erhöhtem heilpädagogischem Bedarf, um in einer inklusiven Kita teilhaben zu können? Dabei spielen Aspekte wie zusätzliche Räumlichkeiten, ein erweiterter Personalschlüssel, kleinere Gruppenstrukturen, Therapiemöglichkeiten, ein behindertengerechter Sanitärbereich, das Vermeiden offener Strukturen und die Fortbildung der Fachkräfte eine Rolle.
Wer profitiert von einem Inklusionskonzept mit heilpädagogischen Plätzen und wodurch wird das deutlich?
Susann Seyfarth: Neben der verbesserten Teilhabe jedes einzelnen Kindes mit heilpädagogischem Bedarf sinken auch die Berührungsängste zwischen allen Beteiligten. Gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern – auch mit komplexen Behinderungen – wird durch die Gestaltung eines gemeinsamen Alltags entgegengewirkt. Alle Kinder lernen, Anderssein als Normalität zu begreifen. Damit profitiert jedes Kind in der Einrichtung, da dies die Entwicklung in einer vielfältigen Gesellschaft stärkt.
Eltern profitieren insofern, als sie durch die Erziehungspartnerschaft zwischen ihnen und den pädagogischen Fachkräften gestärkt werden. Ihr Kind erlebt, wie es als Teil einer Gruppe akzeptiert und unterstützt wird. Den Bedarfen von Eltern nach inklusiver Betreuung ihrer Kinder kann so noch besser entsprochen werden.
Gibt es etwas, auf das Sie besonders hinweisen möchten?
Susann Seyfarth: Es bestehen unterschiedliche Finanzierungsgrundlagen für die Integration von behinderten Kindern nach SGB XIII und für die Betreuung von Kindern in heilpädagogischen Gruppen nach SGB IX. Das kann insbesondere zu Beginn sehr herausfordernd sein.
Zudem muss man sich bewusst sein, dass die in den jeweiligen Bereichen eingesetzten Fachkräfte unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben. So gilt beispielsweise der Sächsische Bildungsplan nicht für Kinder mit heilpädagogischen Bedarfen. Außerdem gibt es für das eingesetzte Personal keine mittelbare pädagogische Zeit, und die Personalbemessung ist an die tatsächliche Anwesenheit des Kindes mit heilpädagogischem Bedarf gekoppelt. Diese Themen sollten im Vorfeld gut betrachtet und organisatorisch berücksichtigt werden.
Frau Seyfarth, wir danken Ihnen für die Hinweise.
Susann Seyfarth ist Fachbereichsleiterin KITA bei der HUMANITAS gGmbH in Leipzig.
Telefon: 0341 – 261 96 42
E-Mail: susann.seyfarth(at)humanitas-leipzig.de
Web: www.humanitas-leipzig.de
